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20. Januar 2021
Gregor | @orbnet

SteuerÀnderungen 2021 - 20 Anpassungen die Geld bringen

    Auch in diesem Jahr werden einige SteuerĂ€nderungen fĂŒr das Jahr 2021 eingefĂŒhrt, welche dich im privaten Bereich, aber auch auf unternehmerischer Seite betreffen.

    Wir haben uns auf die Suche gemacht und eine Liste mit insgesamt 44 Änderungen zusammen gestellt, die dieses Jahr auf dich zukommen werden.

    Die Liste selbst wurde so aufbereitet, dass du dich schnell und einfach zurechtfinden kannst. ZusÀtzlich haben wir den steuerlichen Einfluss auf den privaten bzw. unternehmerischen Bereich kategorisiert.

    In diesem Blogbeitrag erhÀltst du neben Informationen auch steuerliche Tipps und VorschlÀge, um das Maximum herauszuholen.

    Welche SteuerÀnderungen gibt es 2021?

    20 SteuerĂ€nderungen haben wir in dieser Liste aufgefĂŒhrt. Manche davon betreffen dich eventuell nur wenig, andere wiederum umso mehr.

    Weitere Tipps rund um dein Business erhÀltst du auf unseren KanÀlen auf Instagram oder YouTube.

    solizuschlag entfaellt 2021
    solizuschlag entfaellt 2021

    1. Der SolidaritĂ€tszuschlag fĂ€llt (fĂŒr die meisten) weg

    Der viel diskutierte “Soli” soll (endlich) wegfallen. Bisher sind 5,5% auf die Einkommenssteuer angefallen. Die entsprechende Freigrenze von 972 EUR wurde auf 16.956 EUR (z.B. bei Einzelveranlagung) erhöht.

    Genauer gesagt wird der Soli fĂŒr ca. 90% aller Arbeitnehmer vollstĂ€ndig entfallen. UrsprĂŒnglich war der SolidaritĂ€tszuschlag fĂŒr die Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit, sowie des Golfkrieges beschlossen worden. Damals wurde dieser fĂŒr ein Jahr beschlossen, 1995 jedoch wurde die Befristung aufgehoben. Seither mussten Arbeitnehmer 5,5% auf die Einkommens-, sowie Körperschaftssteuer abdrĂŒcken.

    Wichtig fĂŒr dich:

    Der Soli bleibt fĂŒr KapitalertrĂ€ge weiterhin bestehen (z.B. Einnahmen aus Zinsen)

    Kurz zusammen gefasst:

    “Soli” entfĂ€llt komplett, wenn:

    1. Dein Single-Jahreseinkommen 62.121 EUR nicht ĂŒbersteigt
    2. Bei Verheirateten das Jahreseinkommen 124.242 EUR nicht ĂŒbersteigt

    ZusĂ€tzlich wird eine sogenannte Milderungszone eingefĂŒhrt. Hier wird der SolidaritĂ€tszuschlag entsprechend an das Einkommen angepasst.

    “Soli” fĂ€llt teilweise weg (Milderungszone), wenn:

    1. Dein Single-Jahreseinkommen zwischen 73.000 EUR und 109.000 EUR ist
    2. Bei Verheirateten das Jahreseinkommen zwischen 151.000 EUR und 221.000 EUR liegt

    “Soli” wird voll entrichtet, wenn:

    1. Dein Single-Jahreseinkommen ĂŒber 109.000 EUR liegt
    2. Bei Verheirateten das Jahreseinkommen ĂŒber 221.000 EUR liegt

    Praktisch gesehen:

    Wer bei Einzelveranlagung bis 73.000 EUR verdient und somit in der “Milderungszone” ist, entrichtet dennoch keinen SolidaritĂ€tszuschlag.

    Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer, die mit ihrem Lohn ein paar EUR ĂŒber dem festgesetzten Einkommen von 62.121 EUR liege, den voll Soli entrichten mĂŒssen.

    Das hat ebenfalls Auswirkungen auf Unternehmer, den davon profitieren hauptsÀchlich Einzelunternehmer, sowie Personengesellschaften.

    Da bei diesem Unternehmenstyp die Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen kann auch hier der SolidaritÀtszuschlag ganz oder teilweise entfallen.

    Weitere Informationen findest du hierzu auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.

    2. Behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale festgeschrieben

    In 2021 wurde eine feste Fahrkostenpauschale aufgrund einer Behinderung erlassen.

    Diese betrĂ€gt 900 EUR fĂŒr:

    • Behinderungsgrad 70 und Merkzeichen “G”
    • Geh- und Sehbehinderung ab Behinderungsgrad 80

    4500 EUR wurden festgeschrieben fĂŒr:

    • Merkzeichen “aG” (außergewöhnlich gehbehindert)
    • Merkzeichen “H”, “Bl” oder “TBl”
    pendlerpauschale 2021 erhoeht
    pendlerpauschale 2021 erhoeht

    3. Pendlerpauschale fĂŒr berufliche Pendler erhöht

    35 Cent können ab dem 21. Kilometer nun abgesetzt werden. Bisher konnten lediglich 30 Cent fĂŒr den Weg zur Arbeit angerechnet werden.

    Wichtig: Ist dein Arbeitsweg unter 21 Km, so kann die Pendlerpauschale nur mit den bisher bekannten 30 Cent abgesetzt werden.

    SONDERKONSTELLATION

    Du bist Geringverdiener und zahlst sowieso keine Steuer, musst jedoch dennoch ĂŒber 21 Km zur Arbeit fahren?

    Hier gibt es die sogenannte MobilitĂ€tsprĂ€mie. Diese betrĂ€gt knapp 4,9 Cent, jedoch auch nur bei einem Arbeitsweg ĂŒber 21 Km. Darunter kannst du leider nix absetzen.

    4. Homeoffice -Pauschale

    Du hast 2020 im Homeoffice gearbeitet? Dann kannst du 5 EUR fĂŒr jeden Tag, den du (komplett und ausschließlich) daheim gearbeitet hast von der Steuer absetzen.

    Wichtig ist jedoch, dass die Pauschale erst nach Überschreiten des Freibetrages von 1.000 EUR greift und nicht fĂŒr mehr als 120 Tage gilt (maximal somit 600 EUR).

    Du kommst nicht ĂŒber den Freibetrag von 1000 EUR und kannst die Homeoffice-Pauschale nicht nutzen?

    Tipps:

    • 20 % der monatlichen Telefon- bzw. Internetrechnung (maximal 20 EUR) kannst du als Werbungskosten absetzen
    • Anschaffungen, wie Möbel, Notebook (AfA), Handy usw. kannst du ebenfalls anrechnen lassen
    • Du kannst GebĂŒhren fĂŒr SCHUTZMASKEN versuchen abzusetzen
    • Falls du ein separates Arbeitszimmer hast, solltest du versuchen primĂ€r dieses abzusetzen, anstatt auf die Homeoffice-Pauschale zurĂŒck zu greifen

    5. Grundfreibetrag wird erhöht

    2021 wird der Grundfreibetrag auf 9.744 EUR (+336 EUR) erhöht. Das heißt, dass du bei einem Einkommen von 9.744 EUR 2021 keinerlei Steuern zahlen musst.

    Bei Verheirateten verbleiben somit 19.488 EUR steuerfrei.

    ZusĂ€tzlich steigt das Einkommen fĂŒr den Spitzensteuersatz von 45 % ein wenig. Dieser wird erst bei einem Einkommen von 274.613 EUR, anstatt bisher ab 270.501 EUR, angewandt.

    Im Übrigen wurde der Grundfreibetrag fĂŒr 2021 ebenfalls schon beschlossen. Ab 2022 liegt dieser bei 9.984 EUR, somit eine weitere Erhöhung von 288 EUR gegenĂŒber 2021.

    Kindergeld 2021 erhoeht
    Kindergeld 2021 erhoeht

    6. Mehr Kindergeld und Erhöhung der KinderfreibetrÀge

    Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 EUR pro Kind pro Monat:

    • FĂŒr das erste und zweite Kind ist das Kindergeld jeweils dann 219 EUR
    • fĂŒr das dritte Kind jeweils 225 EUR
    • fĂŒr jedes weitere Kind jeweils 250 EUR

    Ein erneuter Antrag muss hierbei nicht gestellt werden. Die Erhöhung wird automatisch umgesetzt. Die Auszahlung erfolgt dann ab Januar 2021.

    Weitere Informationen zur Kindergelderhöhung 2021 erhÀltst du auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes unter https://www.bva.bund.de/

    ZusÀtzlich werden die KinderfreibetrÀge in 2021 erhöht. Hier betrÀgt der Kinderfreibetrag dann 5.460 EUR (2.730 EUR je Elternteil). ZusÀtzlich gilt ein Betreuungsfreibetrag von 1.464 EUR je Kind.

    Insgesamt sind das 8.399 EUR, 576 EUR mehr, also im Vorjahr.

    Interessant zu wissen:

    Wenn du eine SteuererklĂ€rung beim Finanzamt einreichst, prĂŒft das Finanzamt eigenstĂ€ndig, ob das Kindergeld oder die KinderfreibetrĂ€ge einen steuerlichen Vorteil ausmachen.

    7. Alleinerziehende erhalten einen Freibetrag

    Wenn in deinem Haushalt kein weiterer Erwachsener lebt und du ein Kind hast, welches noch Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhÀlt, gibt es neben dem Entlastungsbetrag von 1.908 EUR den Freibetrag von 2.100 EUR zusÀtzlich.

    8. Höhere Pauschale fĂŒr Betreuer und Übungsleiter im Nebenberuf bzw. Ehrenamt

    Ab 2021 kannst du als nebenberuflicher Betreuer oder Ausbilder bis zu 3.000 EUR steuerfrei behalten. Das ist eine Erhöhung von 600 EUR gegenĂŒber dem Vorjahr.

    Solltest du ebenfalls noch ehrenamtlich tÀtig sein, wird das Einkommen jedoch zusammengerechnet.

    Ehrenamtlich TĂ€tige können ab 2021 bis zu 840 EUR steuerfrei einnehmen. Das ist eine Erhöhung von 120 EUR gegenĂŒber dem Vorjahr.

    9. Restschuldbefreiung (Insolvenz) verkĂŒrzt

    Ab 2021 können insolvente Unternehmen, sowie Privatleute der Insolvenz bereits nach 3 Jahren den RĂŒcken zukehren.

    Von “Restschuldbefreiung” spricht man, wenn z.B Unternehmen die Verbindlichkeiten ihrer GlĂ€ubiger (z.B. Subunternehmer, Banken, Lieferanten usw.) nicht mehr begleichen können.

    Ab 2021 gilt eine kĂŒrzere Verfahrensdauer von maximal drei Jahren, sogar rĂŒckwirkend zum 1. Oktober 2021.

    Die Sperrfrist auf ein erneutes Verfahren wird jedoch von 10 Jahren auf 11 Jahre gesetzt. Bei einem zweiten Restschuldbefreiungsverfahren gilt dann ebenfalls eine lÀngere Verfahrensdauer von 5 Jahren.

    Genauere Informationen, auch zum Thema Privatinsolvenz, erhĂ€ltst du auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz.

    10. Kleine Spenden leichter absetzen

    Bei Kleinspenden galt bisher als Nachweis lediglich ein Kontoauszug. Diese Kleinspenden betrugen bisher 200 EUR und wurden ab 2021 auf 300 EUR erhöht.

    11. BeitrÀge Krankenversicherung und Rentenversicherung 2021

    Die Beitragsbemessungsgrenzen fĂŒr die Renten-, sowie Krankenversicherung wurden auch fĂŒr 2021 angepasst.

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt dabei fĂŒr 2021 bei 58.050 EUR. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 EUR.

    Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden ebenfalls neue geregelt. Der Höchstbetrag fĂŒr die alten BundeslĂ€nder liegt bei 7.100 EUR, fĂŒr die neuen BundeslĂ€nder gilt der Betrag von 6.700 EUR.

    sachbezugswerte werden 2021 erhoeht
    sachbezugswerte werden 2021 erhoeht

    12. Erhöhung der Sachbezugswerte

    Wenn du an deine Mitarbeiter weitere Leistungen zahlst, welche nicht in “Geldform” kommen, spricht man von sogenannten SachbezĂŒgen.

    Klassische Beispiele hierfĂŒr wĂ€ren Bahntickets, FrĂŒhstĂŒck, GetrĂ€nke, Mittagessen usw.

    In diesem Zusammenhang wird auch oft “geldwerter Vorteil” erwĂ€hnt.

    Der Sachbezugswert beschreibt bis zur welcher Höhe ein Unternehmen SachbezĂŒge, also geldwerte Vorteile, leisten kann, ohne dafĂŒr Steuern zu zahlen.

    FĂŒr Verpflegung wurden somit folgende Anpassungen vorgenommen:

    • Monatswert fĂŒr Verpflegung wurden von 258 EUR auf 263 EUR erhöht
    • FrĂŒhstick: von 54 EUR auf 55 EUR erhöht
    • Mittagessen, sowie Abendessen: von 102 EUR auf 104 EUR erhöht

    Wichtig:

    Geldwerte Vorteile mĂŒssen zusĂ€tzlich zum Gehalt abgerechnet werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht mehr möglich.

    13. Corona-Pandemie-PrĂ€mie fĂŒr Mitarbeiter

    Pro Mitarbeiter kann noch bis Ende Juni 2021 eine “CoronaprĂ€mie” ausgeschĂŒttet werden. Diese betrĂ€gt 1500 EUR und ist steuer- und sozialabgabenfrei.

    Wichtig:

    Diese PrÀmie kann nur einmalig pro Mitarbeiter erteilt werden.

    14. Kurzarbeitergeld fĂŒr 2021

    Kurzarbeitergeld ist bis Ende 2021 möglich.

    Falls ab 2021 Kurzarbeit beantragt wurde, so gibt es ab dem vierten Monat das erhöhte Kurzarbeitergeld in Höhe von 70%, ab dem siebten Monat dann von 80%.

    Details findest du auf der Seite der Bunderregierung.

    15. Kind in QuarantÀne? Ausfall wird bezahlt

    Falls dein Kind aufgrund von Corona in QuarantÀne ist erhÀltst du einen Ausgleich in Höhe von 67% deines Nettoverdienstes. Maximal jedoch gedeckelt bis zu einem Betrag von 2.016 EUR pro Monat.

    16. Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung fĂŒr NeugrĂŒnder entfĂ€llt

    Wenn du 2021 eine NeugrĂŒndung getĂ€tigt hast bzw. planst eine NeugrĂŒndung zu tĂ€tigen ist eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nicht mehr zwingend notwendig.

    Bisher musste jedes Unternehmen, welches ab 2002 gegrĂŒndet wordne ist, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung zwingend abgeben.

    Ab 2021 wird diese Pflicht fĂŒr 5 Jahre ausgesetzt, erst dann wird geprĂŒft, ob eine monatliche bzw. quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung nötig ist.

    Krankenkasse wechseln leicht gemacht
    Krankenkasse wechseln leicht gemacht

    17. Krankenkassenwechsel wird erleichtert

    Falls du deine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtest kannst du dies nun nach 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit, anstatt bisher 18 Monaten, tun.

    Interessant

    Falls du 2021 den Arbeitgeber wechselst bzw. planst du wechseln und eine neue BeschÀftigung anstrebst, kannst du sofort die Krankenkasse wechseln. Hierzu musst du lediglich innerhalb von 14 Tagen nach deinem ersten Arbeitstag einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse einreichen.

    18. Mindestlohn 2021 wird erhöht

    2021 wird der Mindestlohn angepasst. Dieser steigt dann von 9,35 EUR brutto pro Arbeitsstunde auf 9,50 EUR Anfang 2021.

    Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn noch einmal auf 9,60 EUR angehoben.

    Die Bundesregierung folgt demnach weiterhin den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und setzt diese im Detail um.

    Ziel ist es hierbei bis 2022 den Mindestlohn auf insgesamt 10,45 EUR anzuheben

    Weitere Informationen zur Entwicklung und zu den HintergrĂŒnden des Mindestlohns erfĂ€hrst du auf der Seite der Bundesregierung.

    19. VerjÀhrung von Straftaten nach Steuerhinterziehung

    Vielleicht hast du schon etwas von sogenannten “Cum-Ex-Deals” gehört. Hierbei wird eine Aktie kurz vor der DividendenausschĂŒttung verkauft und kurz nach dem Termin wieder zurĂŒck gekauft (Dividendenstripping).

    Im Prinzip geht es hierbei um primĂ€r, um einen nicht vorhandenen steuerlichen Anspruch auf die Kapitalertragssteuer. Die Kapitalertragssteuer wird hierbei mehrfach ausgeschĂŒttet, obwohl diese nur einmal abgefĂŒhrt worden ist.

    Heißt: Durch den kurzfristigen Verkauf und RĂŒckkauf von Aktien denk der deutsche Staat (als Beispiel), dass eine Kapitalertragssteuer (fĂ€lschlicherweise) zu erstatten sei und zahlt diese an die VerkĂ€ufer aus.

    Diese Methode wurde in großem Maße zur Steuerhinterziehung verwendet.

    Da die Gerichtsverfahren hierbei sehr lang ausfallen können wurde die VerjÀhrung von Steuerhinterziehungsstraftaten von 10 auf 15 Jahre erhöht.

    20. Umsatzsteuer wieder zurĂŒck auf 19%

    19% Umsatzsteuer ist zurĂŒck

    Was haben wir alle die 19% vermisst. Es ist schon unglaublich, welche Auswirkungen eine 3%-ige Umsatzsteuersenkung verursacht haben (wir konnten keine feststellen).

    Ab dem 01.01.2021 ist die gute alte 19%-ige Umsatzsteuer wieder zurĂŒck. Bitte beachte, dass hier ebenfalls das Leistungsdatum eine Rolle spielt.

    Leistungen die noch Ende 2020 erbracht wurden mĂŒssen weiterhin mit dem gemĂ€ĂŸigten Steuersatz verrechnet werden.

    Leistungen ab dem 01.01.2021 können dann aber wie gewohnt wieder mit 19 % bzw. 7 % abgerechnet werden.

    Falls du dir ĂŒber Buchhaltung keine Gedanken machen möchtest, schaue einfach bei uns auf orbnet.de vorbei und wir unterstĂŒtzen dich beim Schreiben der Rechnungen.

    Bitte beachte auch in diesem Zusammenhang die Sonderinformationen zum Thema "Pflichtangaben bei Rechnungen ins EU-Ausland".

    Fazit

    Das waren die SteuerĂ€nderungen fĂŒr 2021!

    NatĂŒrlich gibt es noch weitere spezielle Sonderregelungen, die jedoch nicht jeden direkt betreffen.

    Wir haben uns hier auf steuerliche Änderungen fokussiert, die sowohl privat, wie auch im Unternehmen Anpassungen mit sich bringen.

    Auf jeden Fall wĂŒnsche ich dir fĂŒr 2021 weiterhin das Beste und hoffe, dass du hier und da mit den SteuerĂ€nderungen 2021 noch ein paar EUR mehr fĂŒr dich und deine Familie herausholen kannst 🙂 if(window.strchfSettings === undefined) window.strchfSettings = {}; window.strchfSettings.stats = {url: "https://marketing-guys.storychief.io/de/steueraenderungen-2021-20-anpassungen-die-geld-bringen?id=1880050338&type=2",title: "SteuerĂ€nderungen 2021 - 20 Anpassungen die Geld bringen",id: "ae97933c-1652-4f37-a20b-aa7680e4f8e6"}; (function(d, s, id) { var js, sjs = d.getElementsByTagName(s)[0]; if (d.getElementById(id)) {window.strchf.update(); return;} js = d.createElement(s); js.id = id; js.src = "https://d37oebn0w9ir6a.cloudfront.net/scripts/v0/strchf.js"; js.async = true; sjs.parentNode.insertBefore(js, sjs); }(document, 'script', 'storychief-jssdk'))

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