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15. Januar 2021
Nina | @orbnet

Coaching Vereinbarung-Vertrag-AGB: Was du als Coach wissen solltest

    In diesem Blogbeitrag über das Hauptthema "Coaching Vereinbarung" erfährst Du, was Du als Coach wissen musst, um nicht zu streiten, Rechtsnachteile zu erleiden oder gar abgemahnt zu werden.

    Dieser Gastartikel stammt von Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Gründer von easyRechtssicher.de und easyContracts.de.

    Fragst Du Dich, ob Du Verträge und gar AGB wirklich brauchst?

    Weißt Du manchmal nicht so genau, wie Du Verträge abschließen musst?

    Kennst Du alle rechtlichen Anforderungen, wenn Du Dein Coaching auch online anbietest?

    Dann bist Du bei weitem nicht allein. Viele Coaches stellen mir immer wieder genau diese Fragen. Rechtliche Anforderungen hinterlassen oft Unsicherheit. Viel zu oft ist dann die Reaktion, die Rechtsfragen ganz zu ignorieren. Das geht leider immer seltener gut – erst recht, wenn Du als Coach jetzt auch online Deine Dienste anbietest.

    Doch, so schwierig ist das gar nicht. Zudem musst Du Dir nur einmal einen Workflow einrichten, dann kannst Du immer wieder mit Deinen Klienten rechtssicher kommunizieren. Lass uns kurz ein paar der typischen Fragen klären.

    1. Was ist eine Coaching-Vereinbarung?

    In der Coaching-Vereinbarung verständigen sich Coach und Klient regelmäßig auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei dem Coaching. Hier geht es jedoch eher um Inhalt und Methoden des Coachings, auch wenn es genaue Vorschriften für die Coaching-Vereinbarung nicht gibt. Mit der Coaching-Vereinbarung ist nämlich überhaupt keine rechtliche Vereinbarung gemeint.

    Die rechtliche Beziehung zwischen Coach und Klient wird daher allein von dem Begriffspaar Vertrag und AGB gebildet.

    Coaching Vereinbarung treffen
    die Coaching-Vereinbarung

    2. Was ist ein Coaching-Vertrag?

    Demgegenüber steht der Coaching-Vertrag. Hier sind die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Klienten und Dir geregelt. Dafür müssen immer die individuellen Bedingungen des Vertrages feststehen: also wer wird von wem in welchem Umfang wofür gecoacht. Wenn diese Fragen geklärt sind, kommt der Vertrag zustande. Damit reicht folgende Konversation für einen Vertragsschluss aus:

    „Hallo Klara, kannst Du mich noch mal 5 Stunden in Mitarbeiterführung coachen? Preis wie immer?

    „Ja.“

    Juristen wissen jetzt, wer wen wofür coacht. „Was?“, wirst Du einwerfen. „Ist das nicht ein wenig zu wenig?“

    Ja und nein! Juristisch reicht das aus. Das liegt daran, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) alle wirklich erforderlichen Regelungen für einen Vertrag bereits enthalten sind. Alle offenen Fragen können damit geklärt werden.

    3. Reicht das Gesetz aus?

    „Aber reicht das aus?“, fragst Du zu Recht. Die Antwort ist: Nein. Das BGB ist von 1900. Inhaltlich wird es eine Art von Coaching-Beziehungen sicher schon gegeben haben, eine rechtliche Kategorie war das aber nicht. Deshalb kennt das Gesetz auch keine Regelungen spezifisch für Coaches.

    BGB Hammer
    Reicht das BGB aus?

    4. Was sind (Coaching) AGB?

    „Und wie ergänze ich dann meinen Vertrag?“, fragst Du völlig zu Recht.

    Du hast zwei Möglichkeiten.

    Die erste ist, Du sprichst mit Deinem Klienten alle Regelungen durch – wie etwa Zeiten, Inhalte, Mitwirkung des Klienten, Terminausfälle, Zahlungstermine, Fristen, Zeiten und vieles mehr. Genau, ganz schön aufwändig.

    Die zweite und bedeutend einfachere Möglichkeit ist, Du verwendest allgemeine Geschäftsbedingungen. Das sind – wie der Name bereits sagt – alle Regelungen, die Du mit Deinen Klienten immer gleichförmig regelst.

    Damit erreichst Du gleich zwei Vorteile: Du musst Dir bei dem Vertragsschluss nicht jedes Mal neu Gedanken machen, was Du vereinbaren willst und musst und Du weißt auch später immer, wie Du Dich verhalten musst, wenn eine vertragliche Regelung relevant wird.

    5. Wie verhalten sich Coaching-AGB zum Coaching-Vertrag?

    Eher wir näher betrachten, ob Du wirklich AGB brauchst, wollen wir noch kurz eine Frage aus dem Weg räumen: Was brauche ich denn jetzt? AGB und Vertrag oder AGB oder Vertrag?

    Und die Antwort ist, fast immer beides. Erschöpft sich Dein Vertragsschluss in der Konversation oben (noch 5 Stunden...), hast Du nur einen Vertrag, aber keine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Praktisch jede Bemerkung, die Du noch dazu schreibst, rufst oder wie auch immer kommunizierst, sind dann bereits AGB.

    Z.B. Sätze wie „Zahlung innerhalb einer Woche“, „Termine können nur bis 48h vorher abgesagt werden“ oder ähnliche Regelungen sind – bis auf Ausnahmen, die ich hier vernachlässige, weil sie in der Praxis kaum je relevant sind – alles Allgemeine Geschäftsbedingungen.

    Die Antwort ist damit, Allgemeine Geschäftsbedingungen sind immer Teil eines Vertrages. Es gibt sie nie ohne Vertrag, aber praktisch jede Regelung, die über „wer coacht wen wofür“ hinausgeht, ist AGB.

    Sie müssen nicht irgendwo als „Kleingedrucktes“ oder mit „AGB“ überschrieben in einem Anhang oder auf einer Website stehen. Sie können auch in Deinem Angebot stehen (Bemerkungen wie „Zahlung innerhalb einer Woche“ etc.) oder sich sonst aus der Kommunikation ergeben.

    6. Brauche ich das denn wirklich?

    Auf diese Frage gibt es zwei Antworten:

    a) Wenn Dir das doch etwas aufwändig vorkommt und Du eigentlich gar keinen harten Coaching-Vertrag möchtest, weil der doch eher zwischen Dir und dem Coachee stehen kann, würde ich das tatsächlich etwas anders sehen. Bedenke, Vertrag kommt nicht umsonst von „vertragen“ und ein guter Vertrag ist nichts anderes als: gute Kommunikation.

    Grade unlängst hat mich wieder ein Coach angesprochen:

    „Je länger ich das mache, desto öfter treten Probleme auf, Termine werden nicht eingehalten, Rechnungen nicht zeitgerecht bezahlt, ich muss immer wieder mit den Coachees diskutieren. Das kostet mich Zeit, Geld und Nerven. Ich glaube, ich komme ohne Coaching-Vertrag nicht mehr aus.“

    Aber auch Dein Klient ist vielleicht unsicherer als Du denkst und fragt sich: „Wann muss ich zahlen? Wie lange dauern die Einheiten? Wie verbindlich sind Termine? Was kann ich erwarten, was nicht?“

    Auch Deine Klienten stellen sich Fragen

    Mit einem guten Coaching-Vertrag kannst Du all das kommunizieren und Dich viel schneller und besser auf das konzentrieren, worauf es wirklich ankommt, die nachhaltige Unterstützung Deines Klienten.

    b) Aber es gibt (leider) auch noch einen wirklich wichtigen – und häufig unbekannten – juristischen Grund, warum Du Coaching-AGB brauchst, der in Zeiten von Corona für Coaches auch noch ungeahnte Aktualität erfahren hat.

    Dieser Grund ist das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Das sind Regelungen, die ergänzend gelten, wenn Du Deine Dienste über eine Website anbietest oder im sog. Fernabsatz an Verbraucher. Fernabsatz können nicht nur Coaching-Verträge sein, die Du auf der Website abschließt, sondern auch Verträge per Telefon oder Mailverkehr, ja sogar Verträge durch Briefwechsel.

    Danach hast Du vor allem vielfältige Informationspflichten. So musst Du dem Klienten etwa die anwendbare Vertragssprache nennen, klarmachen, mit wem genau der Vertrag geschlossen wurde, die verfügbaren Zahlungsmittel aufführen und vieles andere mehr. Weiter musst Du den Klienten über sein Widerrufsrecht belehren und einiges mehr.

    Kommst Du als Coach diesen Informationspflichten nicht nach, obwohl Du im Fernabsatz mit Verbrauchern Verträge schließt, kannst Du von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt und zur kostenpflichtigen Unterlassung aufgefordert werden.

    Diesen Anforderungen kannst Du vor allem in Deinen AGB nachkommen. Deshalb sind AGB für Dich praktisch unverzichtbar, wenn Du auch telefonisch oder online tätig bist und Verträge abschließt.

    Zusammenfassendes Ergebnis

    Ein Coaching-Vertragsmuster ist für jeden Coach sehr empfehlenswert, für Online-Coaches aber unverzichtbar. Die Gründe sind:

    • Eine gute Coaching-Vereinbarung ist elementare Kommunikation mit dem Coachee
    • Coaching-Verträge stellen die erforderliche Verbindlichkeit zur Durchsetzung von Honorarvereinbarungen und Stundenausfällen her
    • Ein Coach kann vielfältigen Informationspflichten unterliegen, die fast nur in Coaching-Verträgen erfüllt werden können
    • In dem Mustervertrag Coaching kann die oft erforderliche Widerrufsbelehrung für Klienten wiederholt werden, wenn Du nicht ausschließlich nur für Unternehmen coachst
    • Ohne Coaching-Vertragsmuster kann es zu teuren Abmahnungen für Dich kommen

    Wie Du diese Anforderungen umsetzen kannst und was das genau für Deinen Coaching Vertrag heißt, werden wir in einer der nächsten Podcast-Episoden betrachten.

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