COACHING REPORT 2021 - Jetzt mitmachen und AMAZON-Gutscheine gewinnen!
13. April 2017
Gregor | @orbnet

Rechtsformvergleich - welche ist die Richtige für mich?

    Welche Rechtsform ist für mich richtig? GbR? UG? Oder doch ein Einzelunternehmen? Eine der grundlegendsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung bzw. -organisation ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Welche juristische Form dein Startup benötigt, um es schnell voranzubringen, ist gar nicht so einfach zu entscheiden.

    Alleine in Deutschland gibt es unzählige Rechtsformen – und alle haben ihre Vor- und Nachteile.

    Manchmal wird dir die Wahl allerdings auch abgenommen, denn die Gründung hängt maßgeblich von deinem Startkapital, dem erwarteten Umsatz und der Risikoeinschätzung ab.

    Aber auch Faktoren wie Gründungsdauer und -kosten oder die Haftungsrisiken in der jeweiligen Rechtsform spielen eine wichtige Rolle. Wir haben die wichtigsten für dich verglichen und ihre Voraussetzungen, Vor- und Nachteile und die Möglichkeiten, die sie dir eröffnen, zusammengestellt.

    Bei den Rechtsformen unterscheidet man im Allgemeinen zwischen den Einzelunternehmen, den Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) und den Kapitalgesellschaften (UG, GmbH).

    Rechtsformvergleich-welche-ist-die-Richtige-für-mich-Einzelunternehmer-orbnet-blog-text-image
    Rechtsformvergleich Einzelunternehmen

    Rechtsformvergleich: Einzelunternehmen bzw. e.K. gründen – die Fakten

    Sich selbständig machen – aber nicht im Team? Wer sich alleine – ohne Beteiligung anderer Personen als Gesellschafter – selbständig macht und auch keine Kapitalgesellschaft wie eine „Ein-Mann-GmbH“ gründet, wird Einzelunternehmer.

    Betreiber von Einzelunternehmen können Gewerbetreibende, Freiberufler oder Land- und Forstwirte sein. Diese Art der Rechtsform kommt vor allem bei den "Solopreneuren & digitalen Nomaden" relativ häufig vor und besticht durch ihre unkomplizierte Handhabung, sowie den allgemein schlankeren buchhalterischen Aufgaben, welche hierbei durchzuführen sind.

    Wie gründe ich ein Einzelunternehmen?

    Die Gründung eines Einzelunternehmens ist durch nur einen Gesellschafter möglich. Je nach Unternehmung reicht es aus, sich in das Handelsregister einzutragen, beim Gewerbeamt anzumelden oder einfach nur eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen.

    Beim Einzelunternehmen unterscheidet man drei verschiedene Formen: Das Kleingewerbe, das kaufmännisch geführte Unternehmen und die Freiberufler.

    Ist das Unternehmen ein Kleingewerbe, das eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, ist ein Eintrag ins Handelsregister nicht zwingend notwendig. Kleingewerbetreibende melden sich lediglich beim Gewerbeamt an.

    Das Finanzamt sendet darauf einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den der Gründer ausfüllen muss.

    Bei wachsenden Unternehmen mit stetiger Umsatzsteigerung (mehr als 250.000 Euro Jahresumsatz) und steigender Mitarbeiterzahl muss sich der Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen lassen und wird dadurch zum Kaufmann. Der Name muss dann den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ bzw. „e.K.“ enthalten.

    Kleingewerbetreibende können sich auch freiwillig unter dem Zusatz „e.K.“ im Handelsregister eintragen, verlieren damit aber die Vorteile des Kleingewerbes - die Rechtsform selbst, bleibt jedoch natürlich die gleiche.

    Diese Regelung gilt nicht für Freiberufler oder Land- und Forstwirte – sie betreiben in keinem Fall ein Handelsgewerbe. Sie müssen jedoch die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen, um ein Einzelunternehmen gründen zu können.

    Dies sollte spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen

    Was sind die Kosten für e.K.

    Wenn man von der Gebühr für die Gewerbeanmeldung absieht, ist die Gründung eines Einzelunternehmens kostenfrei - somit ist diese Rechtsform für sehr viele Berater, Coaches oder Dienstleister die am meisten präferierte Wahl.

    Dies gilt zumindest für Kleingewerbetreibende.

    Der kaufmännische Unternehmer muss sich – im Gegensatz zum Kleingewerbetreibenden – jedoch ins Handelsregister eintragen.

    Dies erfolgt durch einen Notar. Dieser muss den Antrag des Gründers beglaubigen und beim Amtsgericht einreichen.

    Die Kosten für die Anmeldung eines Erstbetriebs liegen bei 170 Euro, Zweigniederlassungen kosten ca. 140 Euro.

    Die Kosten setzen sich aus den Gebühren des Handelsregisters (70 Euro) und den Notarkosten (100 Euro) für die Anmeldung und den Versand der Anmeldedaten ans Gericht zusammen. Diese Beträge beziehen sich auf einen Geschäftswert von 30.000 Euro.

    Haftung im Einzelunternehmen

    Der Einzelunternehmer wird als Kaufmann gemäß § 1 Abs. 1 oder § 2 Handelsgesetzbuch oder als so genannter Kleingewerbetreibender gemäß § 1 Absatz 2 Handelsgesetzbuch tätig und haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen.

    Das bedeutet, er muss bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten seines Unternehmens einstehen.

    Darunter fällt nicht nur das Bankguthaben, sondern auch sonstige Sachwerte wie Autos, Geschäftsräume, Immobilien oder andere Wertgegenstände.

    Umso wichtiger ist ein ausreichender Versicherungsschutz gegen die häufigsten Schadensrisiken der jeweiligen Branche.

    Buchführung im Einzelunternehmen

    Buchführung ist in dieser Rechtsform relativ schlank und kosteneffizient gehalten.

    Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können ihre Gewinne und Verluste nach der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vornehmen.

    Wenn ein Kleingewerbetreibender jedoch bestimmte Umsatzgrenzen übersteigt, kann er auch zur Buchführung verpflichtet werden.

    Der eingetragene Kaufmann (e.K.) unterliegt dem Handelsrecht und ist somit zur ordnungsgemäßen Buchführung nach §§ 140 – 148 AO  und Bilanzierung verpflichtet.

    Es gibt eine Ausnahme: Liegt der Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 60.000 Euro bzw. der Umsatz unter 600.000 Euro, kann auch der eingetragene Einzelunternehmer von der Buchführungspflicht befreit werden und mit der EÜR-Methode arbeiten.

    Für Kaufmänner kommt jedoch eine Publizitätspflicht hinzu, wenn sich der Betrieb zu einem Großunternehmen entwickelt (Beschäftigung von mehr als 5000 Arbeitnehmern). Schaue dir hierzu auch unseren Gastbeitrag bei Pagerangers an.

    Steuern im Einzelunternehmen

    Bei eingetragenen Kaufmännern (gewerblichen Einzelunternehmern) fallen Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und gegebenenfalls Lohnsteuer und Umsatzsteuer an. Bei Freiberuflern und Landwirten entfällt die Gewerbesteuer. Manche Tätigkeiten von Freiberuflern sind zudem von der Umsatzsteuer befreit – Land- und Forstwirte zahlen reduzierte Umsatzsteuer.

    Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Bei einem kleineren Gewerbeertrag fallen demnach keine Gewerbesteuern an.

    Namensgebung:

    Betreibt ihr ein Kleingewerbe, muss aus der Unternehmensbezeichnung deutlich hervorgehen, dass ihr und euer Unternehme praktisch identisch seid.

    Deshalb muss der Unternehmensname euren komplette persönlichen Namen enthalten. Den Firmennamen könnt ihr jedoch mit einer Branchenbezeichnung ergänzen – beispielsweise Johanna Jung, Blumenschmuck.

    Auch Fantasienamen sind erlaubt. Hauptsache euer persönlicher Name ist enthalten.

    Wer ein kaufmännisches Gewerbe betreibt – also im Handelsregister eingetragen ist – kann sich für einen Firmennamen seiner Wahl entscheiden.

    Du kannst einen Personen-, Branchen-, Sach-, Fantasie- oder Mischnamen wählen. Allerdings bist du dazu verpflichtet, das Kürzel e.Kfr. (Einzelkauffrau), e.Kfm. (Einzelkaufmann) oder e.K. (geschlechtsneutral) an die Bezeichnung anzuhängen.

    Dein Unternehmen würde dann beispielsweise Floralkunst Jung e.Kfr. oder „Frühlingsfrisch e.K.“ heißen.

    Im Geschäftsverkehr (Rechnungen, Korrespondenz, Impressum etc.) musst du aber darauf achten, dass der Ort deines Unternehmens sowie das Registergericht inklusive Handelsregister-Nummer angegeben sind.

    Für Freiberufler gelten im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen wie für Kleingewerbetreibende – mit kleinen Ausnahmen: Als Freiberufler reicht es, wenn ihr den Nachnamen als Bezeichnung angebt. 

    Dieser darf durch die Branchenbezeichnung oder Fantasiebegriffe ergänzt werden. Allerdings sollte daraus klar hervorgehen, welche Leistungen ihr anbietet.

    Ansonsten kann euch das Finanzamt unter Umständen gewerbliche Eigenschaft unterstellen und euch dazu auffordern, Gewerbesteuer zu zahlen.

    Vorteile:

    • kein Mindestkapital erforderlich
    • unternehmerische Unabhängigkeit, volle Entscheidungsfreiheit
    • die Gründung erfolgt formlos, unkompliziert und kostengünstig
    • keine Teilung der Gewinne
    • schnelle Anpassung an sich verändernde Marktbedingungen

    Nachteile:

    • unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen, privat und geschäftlich
    • erhebliche Arbeitsbelastung
    • Kapitalbeschaffung eingeschränkt
    • schlechte Verhandlungsposition gegenüber Banken und Gläubigern (kapitalbedingt)

    Alternativen: Als Alternativen zum Einzelunternehmen kommen haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften infrage, die auch von Einzelpersonen gegründet werden können.

    Das sind die beispielsweise die Ein-Personen-GmbH oder die Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt).

    Rechtsformvergleich-welche-ist-die-Richtige-für-mich-GbR-orbnet-blog-text-image
    Rechtsformvergleich GbR gründen

    Rechtsformvergleich: Eine GbR gründen – die Fakten

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – oder kurz GbR – ist die Grundform der Personengesellschaften. Die rechtliche Verankerung ist dementsprechend im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB §§ 705 zu finden.

    Die Bezeichnung Personengesellschaft stellt einen Sammelbegriff für bestimmte Rechtsformen dar.

    Generell entsteht eine Personengesellschaft, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und mit diesem Zusammenschluss einen bestimmten Zweck verfolgen.

    Die GbR ist ein vielfältig einsetzbares Konstrukt. Sie eignet sich für die Gründung eines Unternehmens, aber auch für die Organisation von Familienvermögen oder zur Regelung nichtehelicher Partnerschaften.

    Auch Freiberufler schließen sich üblicherweise in Form einer GbR zusammen.

    Aber Achtung: Die GbR ist keine Handelsgesellschaft – für Kaufleute sind daher nur sehr geringe Umsätze möglich.

    Wie gründe ich eine GbR

    Die Gründung einer GbR verläuft denkbar unbürokratisch – sie kann quasi per Handschlag besiegelt werden und als Rechtsform für "schnelle Gründungen" durchaus interessant.

    Benötigt werden mindestens zwei Gesellschafter, die ein Ziel festlegen, das sie verfolgen wollen, und dazu einen Vertrag abschließen. Der Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften.

    Er kann sogar mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Allerdings solltet ihr den Vertrag auf jeden Fall schriftlich festhalten und notariell beglaubigen lassen, da es sonst zu Missverständnissen und oder Rechtsstreitigkeiten kommen kann.

    Bei einer gewerblichen GbR muss nach Vertragsabschluss nach § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen.

    Das Finanzamt sendet daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den die Gründer ausfüllen müssen – damit ist die gewerbliche GbR gegründet.

    Für Freiberufler sowie Land- und Forstwirte entfällt der Weg zum Gewerbeamt. Sie müssen jedoch die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen, um ihre GbR zu gründen.

    Ein bestimmtes Mindestkapital ist für die Gründung einer GbR nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist nur, dass genügend Geld für den Aufbau des Unternehmens vorhanden ist, bis dieses eigene Erträge erwirtschaftet.

    Da man in einer GbR keine kaufmännischen Tätigkeiten ausüben darf, wird sie weder ins Handelsregister eingetragen noch kann sie unter einer Firma im juristischen Sinne auftreten.

    Was sind die Gründungskosten einer GbR?

    Die Gründung einer GbR kostet fast nichts. Geringe Gründungskosten ergeben sich nur, wenn die GbR einen Gewerbebetrieb führen will. Dann muss eine Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen; die Kosten liegen bei etwa 30 Euro.

    Die Gebühren sind je nach Gemeinde etwas unterschiedlich. Für Freiberufler entfallen diese Kosten, weil sie sich nur bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden müssen. Ein Vorteil im Vergleich zu anderen Gesellschaften sind auch die niedrigen laufenden Kosten.

    Haftung in der GbR

    Alle Gesellschafter der GbR haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR – das bedeutet, für Schulden des Unternehmens müssen sie voll und gemeinsam einstehen.

    Daher sind die Anteile am Gewinn und Verlust für jeden Gesellschafter gleich, unabhängig von der Höhe des Betrags.

    Buchführung in der GbR

    Da in dieser Rechtsform keine kaufmännischen Tätigkeiten ausgeübt werden, entfallen auch die handelsrechtlichen Buchführungspflichten.

    Daher sind die Gesellschafter einer GbR berechtigt, ihre Gewinne und Verluste nach der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln – sie sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet.

    Freiwillig kann allerdings auch die GbR ihre Gewinne durch Bilanzierung ermitteln.

    Erzielt die GbR Gewinne über 60.000 Euro pro Jahr bzw. Umsätze über 600.000 Euro, wird sie buchhaltungspflichtig. Allerdings ist eine GbR in dieser Größenordnung ohnehin höchstwahrscheinlich bereits längst als OHG (Offene Handelsgesellschaft) zu betrachten, die nach Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet ist – übersteigt der Jahresumsatz die Höhe von 250.000 Euro, wandelt sich die GbR automatisch in eine OHG um.

    Steuern in der GbR

    Da die GbR eine Personengesellschaft ist, unterliegt sie weder der Vermögenssteuer noch der Einkommenssteuer.

    Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn der Gesellschafter berechnet und muss von diesen direkt bezahlt werden, entsteht also nicht auf Gesellschaftsebene.

    Die gewerbliche GbR muss nach § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG Gewerbesteuer und gegebenenfalls Lohn- und Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Bei einer Freiberufler-GbR entfällt die Gewerbesteuer.

    Manche freiberuflichen Tätigkeiten sind zudem von der Umsatzsteuer befreit. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag bis 24.500 Euro.

    Bei einem kleineren Gewerbeertrag fällt in der GbR demnach keine Gewerbesteuer an.

    Namensgebung

    Der Name der GbR muss den vollständigen Namen mindestens eines Gesellschafters sowie die Bezeichnung GbR enthalten.

    Daneben besteht die Möglichkeit, den Namen durch eine Sach- oder Phantasiebezeichnung zu ergänzen. Phantasienamen sind bei der GbR aber eher ein schwieriges Thema, das im Einzelfall geklärt werden muss.

    Die Verwendung des Zeichens „&“ ist nicht zulässig.

    Ein zulässiges Beispiel für einen Namen wäre: Katja Sonne und Niklas Wolke, Solaranlagen, GbR.

    Vorteile:

    • kaum Gründungsformalitäten, geringer bürokratischer Aufwand
    • keine Einschränkung im Hinblick auf bestimmte Berufe oder Tätigkeiten
    • geringe bis keine Gründungskosten
    • kein Mindestkapital erforderlich
    • einfache Buchführung
    • keine bis geringe laufende Kosten
    • kein Eintrag ins Handelsregister notwendig
    • jeder Gesellschafter hat weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten
    • die GbR genießt ein relativ hohes Ansehen bei Kreditinstituten, da mindestens zwei Personen mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten haften.

    Nachteile:

    • Umfirmierung (z.B in OGH) wird für Kaufleute mit größeren Umsätzen nötig
    • zunächst keine Haftungsbeschränkung, Gesellschafter haften mit Privatvermögen
    • rechtliche Lage der GbR nicht immer eindeutig
    • beschränkte Rechtsfähigkeit

    Alternativen: Falls die GbR voraussichtlich eine Größenordnung haben wird, die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, empfiehlt sich von Anfang an die Gründung einer OHG, um sich späteren Umfirmierungsaufwand zu ersparen.

    Falls erhebliche Haftungsrisiken bestehen, kommen als Alternativen haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften in Frage, etwa die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH.

    Rechtsformvergleich-welche-ist-die-Richtige-für-mich-UG-orbnet-blog-text-image
    Rechtsformvergleich UG gründen

    Rechtsformvergleich: Eine UG (haftungsbeschränkt) gründen – die Fakten

    Geschäftsidee: vorhanden. Eigenkapital: gering – kein seltener Zustand bei der Existenzgründung. Darunter leidet aber vor allem ein Faktor: Die juristische Absicherung der Unternehmung.

    Man gründet eine GbR, da für die Gründung kein Kapital benötigt wird. Viele Experten fanden diesen Zustand unhaltbar und forderten, dass auch kapitalschwache Gründer vor allzu viel Haftung geschützt werden sollen.

    Das Ergebnis: Die Unternehmensgesellschaft (UG) haftungsbeschränkt – auch Mini-GmbH genannt.

    Sie ist geeignet für kleine Unternehmen, die mit einem geringen Kapital auskommen und ihre Haftung beschränken wollen. Auf den ersten Blick ist die UG der Traum eines jeden Existenzgründers:

    Unkomplizierte Gründung, nur ein Euro Startkapital und obendrein haftungsbeschränkt.

    Doch die "Mini-GmbH", die keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH ist, hat auch Kehrseiten. In den Entscheidungsprozess sollten Existenzgründer alle Vor- und Nachteile miteinbeziehen.

    Wie gründe ich eine UG (haftungsbeschränkt)

    Der Gründungsvorgang einer UG ist schnell und vergleichsweise kostengünstig.

    Sie wird von mindestens einem Gesellschafter gegründet.

    Jungunternehmer können bereits mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro eine Kapitalgesellschaft gründen (bei einer GmbH müssen mindestens 12.500 Euro in bar erbracht werden).

    Als Vertragsgrundlage kann ein standardisiertes Musterprotokoll herangezogen werden.

    Es kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers. Wer auf das Musterprotokoll zurückgreift, spart bei Handelsregistereintragung und Notar.

    Durch die Standardisierung stellen die zuständigen Stellen geringere Gebührensätze in Rechnung. Viele schätzen die UG noch aus einem weiteren Grund: Je nach finanzieller Lage wird jährlich weiteres Eigenkapital angespart.

    Ein Viertel des Jahresgewinns muss als Rücklage in der UG einbehalten werden.

    So wird die "Mini-GmbH" im Laufe der Zeit einer "Voll-GmbH" immer ähnlicher. Beträgt die Rücklage 25.000 Euro, kann die UG zur GmbH umgewandelt werden, muss es jedoch nicht.

    Grundsätzlich existieren drei Möglichkeiten, um eine UG zu gründen:

    • die Ein-Personen-UG mit Mustersatzung
    • die Mehrpersonen-UG mit Mustersatzung und bis zu 3 Gesellschaftern
    • die Mehrpersonen-UG mit individueller Satzung und mehr als 3 Gesellschaftern

    Bei einfachen Gründungen von UGs (haftungsbeschränkt) ist die Verwendung eines Musterprotokolls und somit die Gründung zu geringen Kosten möglich.

    Gründungskosten der UG

    Wie wäre es mit dieser neuen und recht handlichen Rechtsform?

    Eine UG – auch Mini-GmbH genannt – kann ab ca. 300 Euro eingerichtet werden.

    Das gilt allerdings nur, wenn man per Mustersatzung gründet. Dann darf das sogenannte „vereinfachte Verfahren“ nach § 2 Abs. 1a GmbH-Gesetz durchgeführt werden.

    In diesem Fall entstehen keine Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags durch einen Rechtsanwalt. Einige weitere Gründungsdokumente entfallen und der Gegenstandswert der Gründung (aus dem sich die Notargebühren berechnen) wird nicht pauschal mit 30.000 Euro angesetzt, sondern orientiert sich am tatsächlich gewählten Stammkapital.

    Allerdings gibt es Mindestgebühren.

    Diese betragen bei der Ein-Personen-UG 60 Euro für die Beurkundung des Musterprotokolls, bei Mehrpersonen-UGs 120 Euro. Die Gebühren gelten für Stammeinlagen von 1 Euro bis 7.000 Euro.

    Für Mehrpersonen-UGs mit individueller Satzung gilt ein Gegenstandswert von 30.000 Euro – egal ob die UG 1 Euro Stammkapital besitzen soll oder 24.999 Euro.

    Haftung in der UG

    Hier kommt der eigentliche Sinn der UG zum Tragen: Sie ist haftungsbeschränkt. Gegenüber Gläubigern haftet die UG – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

    Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Vermögen, allerdings gibt es Ausnahmen: Bei persönlichen Krediten oder Bürgschaften haften Gesellschafter zusätzlich mit ihrem Privatvermögen.

    Sie haften zudem persönlich bei bestimmen Schadensersatzansprüchen.

    Auch wenn die Insolvenzantragspflicht verletzt wird, machen sich die Gesellschafter strafbar und bringen sie nach § 84 GmbHG  in die persönliche Haftung zurück.

    Buchführung in der UG

    Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft der Publizitätspflicht. Eine Einnahmen-Überschussrechnung wie beim Einzelunternehmen ist bei der UG nicht ausreichend. Sie muss alle Auflagen des Handelsgesetzbuchs erfüllen.

    Dazu zählen eine kaufmännische Buchführung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz sowie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

    Steuern in der UG

    Die UG muss Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag entrichten.

    Bei Gewinnausschüttung an die Anteilseigner wird auch Kapitalertragssteuer fällig.

    Die UG ist zudem verpflichtet, Rücklagen zu bilden – man spricht von der „Ansparpflicht“ nach § 5a Abs. 3 GmbHG: Mindestens ein Viertel des Jahresüberschusses muss in eine Rücklage eingestellt werden.

    Der Betrag darf nur zur Erhöhung des Stammkapitals oder zum Ausgleich von Verlusten eingesetzt werden.

    Namensgebung

    Der Name der UG muss zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.

    Unterscheidungskraft bedeutet, dass der Name geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen zu wecken.

    Der Name der Gesellschaft darf noch nicht für ein ähnliches Unternehmen existieren.

    Der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist verpflichtend. Möglich sind Personenfirma, Sachfirma oder Fantasiefirma.

    Vorteile:

    • beschränkte Haftung auf das Vermögen der UG, Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
    • die UG kann bereits mit 1 Euro Startkapital gegründet werden.
    • Gründungskosten fallen mit Hilfe der gesetzlich festgelegten Mustersatzung sehr günstig aus.
    • der Gesellschaftsvertrag ist variabel gestaltbar, wenn man auf die Mustersatzung verzichtet.
    • die UG unterliegt der Körperschaftssteuer: die Steuersätze sind im Vergleich zur Einkommenssteuer oft günstiger.
    • bereits eine einzelne Person kann eine UG gründen.
    • die Personalkosten können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
    • Gesellschafter können ihre Anteile unkompliziert abgeben.

    Nachteile:

    • in der UG besteht eine Ansparpflicht – die Gesellschafter können die Überschüsse nicht voll ausschütten, bis der gesetzliche Ansparbetrag erreicht ist.
    • sind 25.000 Euro angespart, wandelt sich die UG automatisch in eine GmbH um. Falls ein GmbH erwünscht ist, muss eine aufwändige Umfirmierung vorgenommen werden.
    • Im Rechtsverkehr sind keine Abkürzungen erlaubt: Es muss immer die Bezeichnung Wunschname plus UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden.
    • Ansehen und Kreditwürdigkeit der UG ist bei Gläubigern und Lieferanten beschränkt (durch niedriges Stammkapital).
    • die UG unterliegt der Publizitätspflicht: kaufmännische Buchhaltung und Bilanzierung sind verpflichtend.
    • die Gründungsformalitäten der Unternehmergesellschaft sind aufwändiger und teurer als bei der Gründung von Personengesellschaften.
    • dem Geschäftsführer drohen strafrechtliche Folgen und zivilrechtliche Haftung, wenn er gegen seine Pflichten verstößt.
    • die UG ist gewerbesteuerpflichtig.
    KEIN RISIKO

    Starte deine 7 Tage Premium Test-Version noch heute!

    Unser Einrichtungsassistent begleitet dich bei deiner Registrierung. In nur 10 Minuten bist du startklar - einfach, schnell, orbnet!
    Meine Testphase starten
    Dein Probezeitraum endet automatisch - Es entstehen dir keine Kosten!
    orbnet-datev-schnittstelle-header-small

    Weitere Posts:

    26. Februar 2021
    Coaching Gespräch - Tipps für umsatzsteigernde Erstgespräche

    Coaching Gespräch sind, vorausgesetzt du wendest diese korrekt an, einer der wichtigsten Umsatztreiber in deinem Business. In diesem Beitrag erhältst du einige Tipps, wie du dein Coaching Gespräch optimieren kannst.

    Mehr erfahren
    10. August 2017
    Coaching im Vollerwerb oder im Nebenberuf

    Du bist in einer Firma angestellt und möchtest für dich selbst und für dein Leben einen neuen Weg gehen. Der Traum nach Selbstständigkeit nagt an dir, jedoch weißt du nicht genau, wie und wann der beste Zeitpunkt hierfür ist bzw. welche Möglichkeiten du überhaupt bzgl. deiner Selbstständigkeit wahrnehmen kannst. Erfahre mehr zu diesem Thema in unserem Interview mit Petra Haasmann.

    Mehr erfahren
    25. November 2020
    Die Umsatzsteuer ID - Alle Facts kompakt zusammengefasst

    Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-ID. Dieses Thema ist wohl die "Standardfrage" bei jedem Steuerberater nach einer Unternehmensgründung. Wir klären hier die wichtigsten Fragen hierzu und geben dir Tipps, damit du auf der sicheren Seite bist.

    Mehr erfahren
    Die All-In-One Software für Dienstleister
    Jetzt registrieren
    instagram iconfacebook iconyoutube iconpinterest icon weiss
    Aus Leidenschaft für Coaching, Beratung und Training​
    Mit 🤟 erstellt in Augsburg​
    Top pencilmagic-wandgraduation-hatuserscalendar-fullheart-pulsesmilequestion-circle