Inzwischen gibt es unzählige Buchhaltungsprogramme auf dem Markt, immer speziell für bestimmte Zielgruppen oder Unternehmensgrößen. Somit stellen sich täglich Unternehmen aller Art die Frage: Welches Buchhaltungsprogramm ist das beste?
Bei deinem Einstieg in die Selbstständigkeit ist für viele Coaches, Berater und Dienstleister die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ein durchaus lohnenswerte Option.
Der wichtigste Vorteil für dich als möglicher Kleinunternehmer: du brauchst keine Umsatzsteuer bei deiner Dienstleistung oder deinen Produkten ausweisen und infolgedessen auch nicht an das Finanzamt abführen. Somit wird auf den Rechnungen immer der Bruttobetrag ausgewiesen.
Der zusätzliche Arbeitsaufwand für eine Umsatzsteuervoranmeldung entfällt ebenfalls. Schon allein aufgrund dieser zwei Tatsachen entscheiden sich viele Gründer für die Kleinunternehmerregelung.
Egal ob Freiberufler, Einzelunternehmer oder ein Zusammenschluss aus Einzelunternehmern (GbR), aber auch Kapitalgesellschaften (Unternehmergesellschaft "UG") werden als "Kleinunternehmen" gezählt wenn die folgenden Aspekte zutreffen:
Und für die weiteren Jahre danach gilt:
Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz geschätzt werden. Falls dieser 17.500 EUR nicht übersteigt so gilt die Kleinunternehmerregelung. Die Schätzung bezieht sich immer auf 12 Monate. Wird also im laufenden Jahr gegründet, so muss der Umsatz entsprechend für die gesamten 12 Monate hochgeschätzt werden - beachte das Weihnachtsgeschäft und eine mögliche Sommerflaute.
Anwendungsfall: ausgehend von 17.500 EUR Gesamtumsatz bedeutet das für dich, dass du maximal: 17.500 EUR / 12 = 1458,33 EUR pro Monat an Umsatz machen darfst.
Zu Beginn eines jeden neuen Jahres, musst du den Umsatz in eine Prognose zusammenfassen. Bei der Schätzung solltest du darauf achten, dass dein Jahresumsatz nicht 50.000 EUR übersteigt, ansonsten entfällt die Kleinunternehmerregelung. Solltest du feststellen, dass du im laufenden Jahr über 17.500 EUR Jahresumsatz kommst, so musst du im darauffolgenden Jahr die Umsatzsteuer entsprechend ausweisen und als Vorsteueranmeldung an das Finanzamt abführen. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung findest du im Umsatzsteuergesetz unter § 19.
Als Kleinunternehmer weist du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen nicht aus. Stattdessen verrechnest du die Bruttobeträge ohne Umsatzsteuer und fügst den Hinweis "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ in deine Rechnung mit ein.
Weitere Text-Alternativen:
Bitte beachte, dass eine korrekte Rechnungserstellung immens wichtig ist. Ansonsten können Schätzungen seitens des Finanzamtes auf dich zukommen.
Zusätzliche Informationen für Unternehmer:
Seit Januar 2017 gelten die neuen "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" (kurz GoBD). Alle wichtigen Informationen dazu findest du in unserem aktuellen GoBD Guide!
Hinweis zur Vorsteuer:
Als Vorsteuer wird der Teil der Umsatzsteuer bezeichnet, den du an deine Lieferanten entrichtest.
Solltest du als Unternehmer die 19% Umsatzsteuer (ohne Kleinunternehmerregelung) an deine Kunden ausweisen, wird dieser Teil "Umsatzsteuer" genannt.
Egal, wie man es nun dreht und wendet, das Finanzamt wird immer wieder die Umsatzsteuer entrichtet haben wollen 🙂
Neben den oben genannten Faktoren im Bezug auf die Kleinunternehmerregelung sind noch folgende Aspekte zu beachten, wenn du dich dafür entscheiden solltest ordentlicher Kleinunternehmer zu werden:
Das Thema Buchführung wird den meisten Kleinunternehmern im großen Teil "abgenommen", da für sie die "einfache Buchführung" gilt.
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