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25. April 2022
Jenny | @orbnet

Jahresabschluss erstellen nervt? XXL STEUER-GUIDE - alles garantiert legal & aktuell!

    Alle Jahre wieder - kommt das Finanzamt und will Geld von dir! Du kennst das und es nervt unglaublich. Damit bist du natürlich nicht alleine und auch wir von orbnet.de möchten dich mit deinem Bürokram nicht alleine lassen. Deshalb machen wir uns hier die Mühe, diesen Artikel für dich zu erstellen!

    Die passende Software dazu haben wir bereits und wenn du magst, kannst du unsere All-in-Software für Dienstleister, Coaches und Berater einmal kostenlos ausprobieren. Jetzt und in diesem Artikel geht es um Insiderwissen. Bzw. um alles, was du zum nervigen Thema Jahresabschluss erstellen, wissen musst!

    Hier erfährst du heute:

    1. Wie du Schritt für Schritt deinen Jahresabschluss erstellen kannst.
    2. Alle wichtigen Steuertermine für das Jahr 2022.
    3. 13 legale Steuertipps für Selbstständige, damit du dem Finanzamt nicht zu viel bezahlst!

    In unserem etwas älteren Artikel zum Thema Jahresabschluss erfährst du zusammengefasst die grundlegenden Dinge. Diese fassen wir dir noch einmal kurz zusammen:

    1. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Abschreibungs- und Bewertungsmethoden, allen Beteiligungen an Unternehmen und einer Übersicht aller Mitglieder der Geschäftsführung. Du musst außerdem die Gehälter deiner Mitarbeiter und dessen Anzahl angeben.
    2. Jedes ins Handelsregister eingetragene Unternehmen muss diese Bestandteile eines Jahresabschlusses vorweisen können.
    3. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet dich zur Abgabe binnen 3 Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres. Kleine Gesellschaften und Kleinstgesellschaften haben 6 Monate Zeit – Stichtag für die Bilanz ist der 30. Juni.
    4. Geschäftsführer müssen ihre Jahresabschlüsse persönlich unterschreiben.
    5. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) müssen ihren Jahresabschluss binnen 12 Monate nach Abschlussstichtag im Bundesanzeiger veröffentlichen. Andernfalls drohen hier Bußgelder.
    6. Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände einer Firma. Diese gilt es anzugeben. Berücksichtigt werden die Regelungen für Abschreibungen, Umlaufvermögen, das Fahrtenbuch, laufende Verträge, sortierte Belege, Forderungen und Verbindlichkeiten.
    7. Tipps: Bilde Rückstellungen, ziehe Investitionen vor und bezahle all deine Rechnungen immer sofort!

    So, nun weißt du, um was es im Groben in unserem alten Artikel ging. Du kannst dort gerne alles detaillierter nachlesen, wenn du zu den einzelnen Punkten Fragen hast. Und wenn du dich generell für das Thema Buchhaltung interessierst, schau in unseren goldenen Buchhaltungsregeln vorbei.

    Zur Erinnerung - Was ist ein Jahresabschluss?

    Jeder Unternehmer muss einen Abschluss seines kaufmännischen Geschäftsjahres erstellen. So kann der Erfolg eines Unternehmens sichtbar gemacht werden. Hierfür müssen aber sämtliche Dokumente offengelegt werden, welche das Finanzamt fordert. Daraufhin lässt sich eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen. Wir nennen es auch GuV. Ferner muss eine Gewinnermittlung gemacht werden, welche per EÜR, also Einnahmen-Überschuss-Rechnung, durchgeführt wird.

    Was ist mit Kleingewerbetreibenden und Freiberuflichen?

    Bei diesen Unternehmen genügt die Erstellung einer EÜR. Das ist natürlich viel einfacher und schnell erstellt. Der einfachen Buchhaltung unterliegen Firmen, welche an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren den Umsatz von 600.000 Euro (Überschuss von 60.000 Euro) nicht übersteigen. Wer hier darüberliegt, muss einen Jahresabschluss erstellen.

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    Unser Lesetipp

    Schritt für Schritt deinen Jahresabschluss erstellen - so machst du garantiert nichts falsch!

    Zu den Hauptbestandteilen eines Jahresabschlusses gehören die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und die Kapitalflussrechnung.

    Jahresabschluss richtig vorbereiten

    Je besser du am Ende des Jahres vorbereitet bist, umso schneller geht die Erstellung deines Jahresabschlusses. Heißt: Du legst deine Belege ordentlich ab, du behandelst sämtliche Konten korrekt. Dann gibts am Ende auch nicht plötzlich Stress und du musst nicht mit drei vollen Schuhkartons bei deinem Steuerberater auftauchen. Vergiss nicht: Je mehr Chaos, umso mehr Fehler passieren! Und die kosten dich Geld.

    Tipp: Mit orbnet profitierst du von einer automatischen Belegverwaltung und automatisierten Zuordnung deiner Belege. Ganz generell ist eine gute Buchhaltungssoftware Gold wert, wenn diese praktische Schnittstellen hat, die optimal zusammenarbeiten. Glaub es ruhig, eine automatische Verarbeitung deiner Belege spart Zeit und Stress und Geld.

    Auch im Bereich Rechnungen schreiben und verwalten kann dir zum Beispiel orbnet helfen. Du erledigst hier auch deine Umsatzsteuervoranmeldung oder EÜR und dein Steuerberater kann einen eigenen Steuerberaterzugriff erhalten. Mach's also einfach digital und vergiss Papierkram und Schuhkartons!

    So, jetzt geht es an die Vorbereitung. Diese Dinge solltest du für die Jahresabschlusserstellung fertig und erledigt haben:

    1. All deine Belege über deine Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar sortiert! (hat orbnet schon für dich gemacht!)
    2. Dein Fahrtenbuch kontrolliert, falls es zu einer Betriebsprüfung kommt.
    3. Alle Verträge über Kredite, Angestelltenverhältnisse und Versicherungen.
    4. Dein aufgelistetes Inventar
    5. Dein Anlagevermögen, also deine Maschinen, dein Mobiliar, deine Grundstücke etc. Hier gehören der Anschaffungspreis, bzw. Wert rein, und auch die Abschreibungen.
    6. Dein Umlaufvermögen (das ist dein Inventar). Dazu gehört auch dein Bargeldbestand und die Salden deines Bankguthabens.
    7. Abschreibungen sind verbucht und ermittelt, geholfen hat dir hier die AfA-Tabelle. Bedenke, dass auch offene Forderungen unter Umständen abschreiben lassen.
    8. Du führst eine Rechnungsabgrenzung durch, wobei du zwischen aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten unterscheidest. Aktive Posten sind bezahlte Rechnungen, die aber erst im Folgejahr abgeleistet werden. Passive Posten sind Rechnungen, die im aktiven Jahr bezahlt werden, aber erst im nächsten Jahr gelten.
    9. Forderungen und Verbindlichkeiten sind geprüft. Also Darlehen und Privatdarlehen. Hier brauchst du eine OPOS-Liste, auf der offene Rechnungen aufgeführt wurden. Dann folgt eine Auflistung aller Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
    10. Du hast Rückstellungen einbezogen. Heißt, Verbindlichkeiten, die in Höhe und Zeitpunkt noch unsicher sind. Ausgaben, die nur vielleicht anfallen könnten. Beispielsweise Steuerrückstellungen, Verlustrückstellungen oder Prozesskostenrückstellungen etc.
    11. Du hast fehlende Belege in der Buchführung ersetzt? (Was dir bei orbnet nicht passieren kann).
    12. Du hattest mit deinem Steuerberater ein Jahresabschlussgespräch geführt und dieser hat eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt. Dieser kann dir erneut beratend zur Seite stehen und eventuelle Lücken oder Spielräume erkennen.

    Wenn du all das erledigt hast, hast du eigentlich schon 90 % deines Jahresabschlusses erledigt. Du siehst, wenn du anständig Buch führst während deines Geschäftsjahres, ist der Jahresabschluss kein Problem mehr.

    Jahresabschluss erstellen - das gehört dazu!
    Der Jahresabschluss

    Alle Schritte für deinen Jahresabschluss

    Gehen wir ins Detail und gehen Schritt für Schritt durch, wie du jetzt deinen Jahresabschluss korrekt erstellst.

    1. Du schließt deine Unter- und Hauptkonten ab. Dabei buchst du alle deine Geschäftsvorfälle in unterschiedliche Unterkonten. Bei deiner Bilanz werden diese dann wieder zusammengeführt. Auch ziehst du dort deine Konto-Salden und überträgst sie in deine Bilanz.
    2. Du erstellst eine Jahresabschluss-Übersicht. Hier werden alle Anfangs- und Endbestände gelistet. Du gliederst nach Bestandskonten und Erfolgskonten. Es kann gut sein, dass das Finanzamt diese Liste sehen möchte.
    3. Du stellst deinen Jahresabschluss fest. Die Feststellung ist ein formaler Vorgang, welcher vom Gesellschaftsvertreter oder Aufsichtsrat durchgeführt wird.
    4. Du schickst alles an deine Hausbank und stehst für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.
    5. Schließe den Jahresabschluss mit deiner Unterschrift ab.

    Was, wenn ich als GmbH einen Jahresabschluss erstellen muss?

    Als GmbH, also als Kapitalgesellschaft, musst du deinen Jahresabschluss um Anhang und Lagebericht ergänzen. In diesem erläuterst du die einzelnen Positionen der Bilanz und der GuV. Beispielsweise erklärst du dort, warum gerade diese Laufzeit eines Darlehens deiner Bank gewählt wurde. Außerdem musst du erklären, warum beispielsweise einzelne Vermögensgegenstände entsprechend bewertet wurden.

    Im Lagebericht musst du deine wirtschaftliche Lage begründen. Du bist auch verpflichtet, möglicherweise auftretende Risiken einzubeziehen. Erstelle den Lagebericht aber nach deinem Jahresabschluss. Solltest du ein prüfungspflichtiges Unternehmen sein, so könnte ein Wirtschaftsprüfer deine Inventur überwachen.

    Tipp: Es ist eigentlich nicht zu empfehlen, als GmbH den Jahresabschluss selber zu machen. Alle Bilanzen sind elektronisch zu übermitteln, was schon eine Herausforderung darstellt. Und wer hier noch seine Frist versäumt, dem drohen wirklich hohe Bußgelder. Beauftrage hier auf jeden Fall einen Steuerberater.

    Noch ein Tipp: Achte auf den Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung und die Sorgfaltspflicht, sowie der Aufbewahrungspflicht von Dokumenten!

    Alle wichtigen Steuertermine für das Jahr 2022 - verpasse keine Fristen und Abgabetermine!

    Wahrscheinlich wirst du dich an dieser Stelle für die Steuertermine 2022 interessieren, damit du sie dir in deinem Steuerkalender vermerken kannst. Wir haben für dich alles detailliert zusammengefasst, damit du dich auch jederzeit auf deinen Jahresabschluss und andere Abschlüsse vorbereiten kannst.

    Du bekommst von uns:

    1. Steuertermine für 2022 für Unternehmer
    2. Termine zur Umsatzsteuervorauszahlung und Umsatzsteuervoranmeldung
    3. Gewerbesteuererklärung 2022 alle Termine
    4. Steuertermine 2022 für Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer
    5. Lohnsteuertermine 2022
    6. Fristen
    7. Abgabefrist für deine Steuererklärung

    Umsatzsteuervorauszahlung & Umsatzsteuervoranmeldung - alle Termine für 2022

    Im Umsatzsteuergesetz findest du die Regelungen zur Umsatzsteuer, zu der ALLE Unternehmer, egal welcher Größenordnung, verpflichtet sind. Solltest du den Regelungen aus § 19 UStG als Kleinunternehmer unterliegen, bist du von der Umsatzsteuer natürlich befreit. Ansonsten musst du sie bezahlen.

    Wenn du kein Kleinunternehmer bist, musst du für 2022 und für jedes Jahr, immer eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Du musst dies monatlich oder vierteljährlich erledigen.

    • Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ist gefordert, wenn im Vorjahr dein Steuerbetrag über 7.500 Euro lag.
    • Die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung ist notwendig, wenn im Vorjahr deine Steuerlast zwischen 1.000 Euro und maximal 7.500 Euro lag.

    Tipp: Solltest du die Termine zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nicht einhalten können, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen, woraufhin dir das Finanzamt eine Schonfrist einrichten kann. Die Fristverlängerung bezieht sich dann meist auf einen weiteren Monat. Danach musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

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    Umsatzsteuervorauszahlung & Umsatzsteuervoranmeldung - alle Termine für 2022

    Gewerbesteuererklärung 2022 - alle Termine im Überblick!

    Die Gewerbeertragssteuer oder Gewerbesteuer wird von der Gemeinde oder deiner Stadt gefordert, in dem sich dein Unternehmenssitz befindet. Diese beträgt immer 3,5 % von deinem Ertrag und wird mit dem entsprechenden Hebesatz deiner Region multipliziert.

    Einzelunternehmen und Personengesellschafter erhalten hier einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro! Die Gewerbesteuererklärung musst du aber auch dann in deiner Steuererklärung angeben. Schau auch im Gewerbesteuergesetz nach, wenn du mehr über deinen Steuersatz wissen willst.

    Und damit du die Abgabefrist für die Gewerbesteuervorauszahlung einhältst, hier die vier Termine für das Jahr 2022. Gezahlt wird diese Art der Steuer nämlich nur pro Quartal:

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    Gewerbesteuer Abgabetermine

    Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer 2022 - deine Steuertermine!

    Die Grundlagen zur Einkommenssteuer findest du im EStG, im Einkommenssteuergesetz. Dabei handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer, die für alle Menschen mit Einkommen gilt. Auch bei der Einkommenssteuer musst du diese in Form der Vorauszahlung entrichten. Entsprechend deiner Angaben aus deiner Steuererklärung, wird die Höhe der Steuer errechnet.

    TERMIN: Die Abgabefrist für deine Einkommenssteuererklärung ist der 31. Juli eines jeden Folgejahres.

    FRISTVERLÄNGERUNG? Mit Begründung kannst du eine Fristverlängerung bis zum 30. September eines jeden Folgejahres erhalten. Erledigt dein Steuerberater die Steuererklärung für dich, so kann er ohne Antrag eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember erwirken.

    Kapitalgesellschaften entrichten eine Körperschaftssteuer, sie ist das Gegenstück der Einkommenssteuer.

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    Einkommens- und Körperschaftssteuer

    Deine Lohnsteuertermine für 2022

    Auch deine Lohnsteuer gehört zu denjenigen Steuern, die du entrichten musst. Und zwar pünktlich. Ebenso wie den Solidaritätszuschlag und deine Kirchensteuer. Wichtig ist, die Lohnsteuer elektronisch zu übermitteln. Die Berechnung deiner Lohnsteuer setzt sich aus deiner Steuerklasse, der Anzahl deiner Kinder und deinem Partnerschaftsstatus zusammen.

    Geregelt ist die Lohnsteuerabgabe in § 41a EStG. Ebenso wie die Abstände der Zahlungen. Zur monatlichen Zahlung bist du verpflichtet, wenn du im vorherigen Jahr mehr als 5.000 Euro Lohnsteuer zahlen musstest. Vierteljährlich bezieht sich auf eine Lohnsteuerzahlung zwischen 1.080 Euro und 5.000 Euro. Und jährlich musst du sie abgeben, wenn du weniger als 1.080 Euro zu zahlen hattest.

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    Lohnsteuer Abgabetermine

    Sozialversicherungsbeiträge Abgabefristen

    Sofern du Mitarbeiter beschäftigst, musst du Sozialversicherungsbeiträge leisten. Darunter fallen üblicherweise die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Alle Beiträge sind bis zum drittletzten Bankarbeitstag am Ende eines jeden Monats zu zahlen.

    Abgabefrist für deine Steuererklärung

    Die Erklärung deiner Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer muss bis zum 31.05.2022 bei deinem Finanzamt eingereicht worden sein. Dieses Datum ist jedes Jahr gleich, wobei du auch hier eine Fristverlängerung beantragen kannst. Diese ist automatisch bewilligt, wenn sich ein Steuerberater um deine Steuererklärung kümmert. Dann beläuft sich die Abgabefrist auf den 31.12.2022.

    MERKE: Wer Steuern nicht rechtzeitig bezahlt, der muss mit Bußgeldern rechnen. Säumniszuschläge werden sie genannt. Halte dich also unbedingt an deine Steuertermine für 2022 und trage dir alle nötigen Termine in deinem Kalender ein.

    Garantiert legale Steuerspartipps für Unternehmer, die du vielleicht noch nicht kennst!

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    Unsere Tipps für deine Steuererklärung!

    Da steht man als Unternehmer vor einem Berg an Steuerverpflichtungen und hat das Gefühl, nur noch für das Finanzamt zu arbeiten. Und du als Unternehmer, egal ob Selbstständiger oder Freiberufler, hast gar keine andere Wahl - du musst die Steuererklärung machen.

    Übrigens: Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet. Und deswegen machen viele sie erst gar nicht - zu viel Stress. Doch der Aufwand kann sich für deine Arbeitnehmer durchaus lohnen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 1.000 Euro jährlich von der gezahlten Steuer zurück!

    Damit du als Unternehmer aber auch etwas sparen kannst - oder vielleicht sogar eine ganze Menge - haben wir für dich legale Steuerspartipps und echte Geheimtipps zusammengefasst, mit denen du künftig Geld bei deiner Steuererklärung sparst. Es gibt nämlich so einiges, was auch du von deiner Steuer absetzen kannst!

    Firmenwagen & Fahrtkosten

    Du bist selbstständig und auf dein eigenes Fahrzeug angewiesen? Dann kannst du deinen Firmenwagen in manchen Fällen steuerlich berücksichtigen und deine Fahrtkosten absetzen. Allerdings nur dann, wenn du dein Fahrzeug oft aus beruflichen Gründen nutzt, mindestens aber zu 10 %. Erst dann kann dein Fahrzeug auch zum Betriebsvermögen gelten und du kannst alle Kosten absetzen.

    Wichtig ist allerdings, dass du Privatfahrten berücksichtigst. Das bedeutet, dass du ein Fahrtenbuch führen musst und erst dann kannst du den Prozentsatz ermitteln, zu dem du dein Kfz aus beruflichen Gründen verwendest. Andernfalls kannst du die 1-Prozent-Regelung heranziehen und monatlich einen Prozent des Bruttolistenpreises als privaten Anteil angeben. Der Bruttolistenpreis orientiert sich dabei stets am Neuwagenpreis.

    Vielleicht lohnt es sich aber auch für dich, dein Fahrzeug in das betriebliche Vermögen aufzunehmen. Sprich, du kaufst dein Fahrzeug privat und gibst deine gefahrenen Kilometer als Reisekostenpauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer an.

    • Wird dein Fahrzeug von dir zu mehr als 10 % für berufliche Tätigkeiten genutzt, kannst du anfallende Kosten bei der Steuer angeben. Du musst hierfür alle Belege für Kraftstoffe oder öffentliche Verkehrsmittel sammeln. Tipp: Mit orbnet kannst du Tankbelege direkt vor Ort scannen und digitalisieren. So brauchst du sie nicht in einem Schuhkarton zu sammeln.
    • Setze deine Fahrzeugkosten pauschal mit der Reisekostenpauschale ab, wenn du dein Fahrzeug nur hin und wieder beruflich nutzt. Hier sind auch Kosten wie Versicherungen, Reparaturen oder Steuer berücksichtigt. Dabei brauchst du keine Tankbelege aufbewahren, musst aber ein Fahrtenbuch führen.

    Bewirtungskosten

    Bewirtungskosten sind in deiner Steuer nicht zu unterschätzen, denn regelmäßig passiert es, dass geschäftliche Angelegenheiten beim Dinner besprochen werden. Egal, ob mit dem Team, deinen Partnern oder neuen Kunden - gib deine Geschäftsessen bei deiner Steuer unter Bewirtungskosten an. Hier kannst du bis zu 70 % absetzen. Und bei Geschäftsessen ausschließlich mit deinen Mitarbeitern kannst du sogar 100 % geltend machen (offizielle Firmenfeiern).

    Aber auch hier gilt: Bewirtungsbelege müssen gesammelt und aufbewahrt werden und können nicht in handgeschriebener Form gelten. Sie unterliegen sogar strengen Anforderungen: Lass dir im Restaurant also immer einen Bewirtungsbeleg ausstellen, wonach du allerdings stets fragen musst.

    Arbeitsmittel

    Klar, auch deine Arbeitsmittel sind in der Steuer zu berücksichtigen und gehören zu Betriebsausgaben. Natürlich müssen diese zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. So etwa Büromöbel, Bürobedarf, Berufsbekleidung oder Geräte und Maschinen.

    Tipp: Auch deine Kosten für deine Buchhaltungssoftware von orbnet gehören zu den abzugsfähigen Arbeitsmitteln. Du kannst sie ebenfalls angeben.

    • Reparaturen und Nachrüstungen gehören auch zu den Betriebskosten. Du kannst sie als Erhaltungsaufwand angeben. Die Nutzungsdauer verändert sich durch eine Nachrüstung dabei nicht. Die Höhe der Abschreibung hängt vom Anteil der betrieblichen und privaten Nutzung ab.
    • Software wird steuerlich getrennt von der Hardware behandelt. Software im Wert von 150 Euro netto kannst du sofort abschreiben. Als immaterielles Wirtschaftsgut abgeschrieben werden Software über 150 Euro netto. Standard-Software wird über drei Jahre und betriebswirtschaftliche Software-Systeme über 5 Jahre abgeschrieben.
    • Kosten für Updates schreibst du sofort ab! Upgrades werden wie neue Softwares betrachtet und gehören zu den immateriellen Wirtschaftsgütern.

    Fortbildungskosten, Zeitschriften und Literatur

    Diese Art von Betriebsausgaben kann vollständig geltend gemacht werden. Ist ein berufliches Interesse und ein Bezug zur Firma erkennbar, kannst du hier richtig sparen. Wichtig ist natürlich auch hier, Belege vorweisen zu können. Wichtig ist, dass auf diesen der Titel von Büchern oder Zeitschriften steht. Eine Marketing-Agentur kann Bücher über Pferderassen nicht wirklich absetzen.

    Auch Fortbildungen können als Betriebsausgabe gewertet werden. Auch hier ist der Bezug zum Unternehmen wichtig. Setze beispielsweise Übernachtungskosten, Lehrgangskosten, Fahrtkosten und natürlich die Kursgebühren selbst vollständig ab.

    Arbeitszimmer

    Dass du deine angemieteten Büroräume steuerlich absetzen kannst, wirst du wahrscheinlich bereits wissen. Womöglich hast du aber auch ein häusliches Arbeitszimmer, um im Homeoffice arbeiten zu können. Sofern dieser Raum von deinem privaten Wohnraum getrennt ist, kannst du hier ebenfalls Kosten anteilig absetzen.

    So beispielsweise Kosten für Internet und Telefon, aber auch für deine Mieter oder Instandhaltung und Renovierungsmaßnahmen. Auch Wasser und Energie, sowie Reinigung oder Schuldzinsen sind steuerlich anteilig absetzbar.

    Wie viel du steuerlich angeben kannst, hängt von der Nutzungsweise deines Arbeitszimmers ab.

    Aber: Solltest du nebenberuflich selbstständig tätig sein, kannst du maximal einen Betrag von 1.250 Euro angeben. Heißt, wenn dein Nebengewerbe nicht deinen Hauptteil deiner Tätigkeit ausmacht.

    Als Betriebsausgaben kannst du aber dann trotzdem die Ausstattung deines Arbeitszimmers angeben. Diese müssen wiederum zu 90 % für deine Tätigkeit genutzt werden, um anerkannt zu werden.

    Investitionsabzugsbetrag

    Auch deine Investitionen solltest du in deiner Steuer angeben, falls für die kommenden drei Jahre Investitionen geplant sind. Hier kannst du einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 % der geplanten Kosten angeben. Wichtig ist nur, dass du die Voraussetzungen für diesen Betrag erfüllst. Beispielsweise darf dein Jahresgewinn nicht über 200.000 Euro liegen und die geplanten Investitionen müssen innerhalb der nächsten drei Jahre durchgeführt werden.

    Website-Kosten

    Als Unternehmer wirst du wahrscheinlich auch eine Website betreiben. Die Kosten für deine Website kannst du vollständig als Betriebsausgabe von deiner Einkommenssteuer absetzen.

    Hierunter fallen beispielsweise laufende Kosten für deine Domain, sowie die Anschaffung dieser. Auch die Kosten, die du beispielsweise an eine Marketing Agentur zahlst, kannst du angeben. Ebenso wie die Wartungskosten oder Rechtskosten, falls im Kontext deiner Internetpräsenz, Abmahnkosten anfallen.

    Wichtig ist natürlich, dass deine Website beruflich genutzt wird. Es darf sich also auch um einen Onlineshop oder um einen Blog handeln.

    Spenden

    Sofern deine Spende aus einem betrieblichen Grund geschieht, kannst du diesen Betrag geltend machen. Deine Spende geht dann etwa an eine Organisation, in der es um die wirtschaftliche Förderung von Mitgliedern geht. Auch förderungswürdige Einrichtungen sind als Sonderausgabe absetzbar.

    Als Betriebsausgabe kannst du Sponsoring geltend machen, wobei es sich das Sponsoring als Werbemaßnahme betrachten lässt. Wichtig ist, dass auch hier gewisse Kriterien erfüllt werden. Beispielsweise, dass du als Selbstständiger, durch das Sponsoring, einen wirtschaftlichen Vorteil erzielst.

    Provisionen, Geschenke und Zuwendungen

    Auch Geschenke an Mitarbeiter können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und unterliegen der Lohn- und Sozialsteuer. Ein paar Ausnahmen gilt es aber zu beachten. Abgabenfrei sind Geschenke an Mitarbeiter zu besonderen Anlässen bis zu einem Betrag von 40 Euro. Sachbezüge im Wert von 50 Euro (beispielsweise Tankgutscheine), sind ebenfalls abgabenfrei. Weitere Sachzuwendungen können mit einer pauschalen Versteuerung von 30 % angegeben werden.

    Bei Geschenken an Kunden muss eine Grenze von 35 Euro beachtet werden. Bei Preisen, Spargutscheinen von Kreditinstituten oder Preisausschreibungen gilt das natürlich nicht. Hier kann vollständig abgesetzt werden.

    Alternativ zu Geschenken kannst du auch Zugaben oder Provisionen ausbezahlen, beispielsweise aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Auftrages. Hier kannst du zu 100 % absetzen.

    Gewinnverschiebungen

    Wer seine Einkünfte zwischen den Jahren optimal aufteilt, der kann seine Steuerbelastung ebenfalls signifikant senken. Diese Vorgehensweise nennt sich Gewinnverschiebung. Du kannst beispielsweise nur Teilprojekte abrechnen oder Rechnungen erst am Anfang eines nächsten Jahres ausstellen und nicht gegen Ende.

    Auch im Bereich deiner Bestellungen kannst du die Gewinnverschiebung angehen. Hier musst du natürlich etwas genauer planen und du solltest wissen, wann welche Bestellungen notwendig werden oder wann welche Ausgangsrechnungen anfallen. So kannst du mit gezielter Planung Gewinne und Ausgaben optimal über deine Geschäftsjahre verteilen und Steuern sparen.

    Ist-Versteuerung

    Deine Umsatzsteuer wird dann fällig, wenn die Rechnung gestellt wurde. Bei der Ist-Versteuerung ist das etwas anders, denn hier wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Rechnungsbetrag bezahlt wurde.

    Wichtig: Um die Ist-Versteuerung nutzen zu können, bedarf es eines Antrags bei deiner zuständigen Finanzbehörde. Dein Umsatz muss allerdings unter 500.000 Euro pro Jahr liegen. Freiberufliche können frei wählen.

    Leasing-Kosten

    Ebenfalls bei den Betriebskosten anzugeben, sind Leasing-Raten - und das sogar in voller Höhe. So kannst du als Unternehmer von einem Liquiditätsvorteil profitieren und brauchst die Kosten nicht über mehrere Jahre abzuschreiben.

    Ebenso kannst du oft auch Sonderzahlungen direkt absetzen, wenn du deinen Gewinn per EÜR ermittelst und deine Sonderzahlung nicht mehr als 30 % des Gesamtwertes ausmacht. Außerdem muss der Leasing-Vertrag eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben.

    Fragen & Antworten zum Thema

    FAQ
    Noch Fragen? Wir haben die Antwort!

    Kann man den Jahresabschluss selber machen?

    Generell kannst du den Jahresabschluss auch selbst erstellen. In den meisten Fällen ist es aber sinnvoller, einen Steuerberater zu bestellen, welcher sich um den Jahresabschluss kümmert. Vor allem dann, wenn man selbst nicht über die nötigen Kenntnisse zur Erstellung verfügt.

    Was gehört alles zu einem Jahresabschluss?

    Zum Jahresabschluss gehört die Bilanz plus die Gewinn- und Verlustrechnung. Sie muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und übersichtlich aufgestellt worden sein. Am Ende muss er ein wahrheitsgemäßes Bild über den Erfolg und das Vermögen eines Unternehmens abgeben.

    Wann muss man einen Jahresabschluss erstellen?

    Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen binnen der ersten drei Monate eines neuen Geschäftsjahres, die Frist zur Abgabe des Jahresabschlusses wahren. Kleinere Kapitalgesellschaften haben eine 6-monatige Frist.

    Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

    Alle Kaufleute, außer Einzelkaufleute, müssen einen Jahresabschluss erstellen. Allerdings gelten auch für Einzelkaufleute gewisse Grenzen, was den Umsatzerlös und den Jahresüberschuss betrifft.

    Was ist die Feststellung des Jahresabschlusses?

    Bei der Feststellung eines Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter alle vorgelegten Zahlen zum Unternehmen. Mit einfacher Mehrheit wird der Beschluss per Unterschrift abgeschlossen.

    Ist ein Jahresabschluss Pflicht?

    Alle Unternehmen, welche zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen einen Jahresabschluss erstellen.

    Unser Fazit

    Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Abschreibungs- und Bewertungsmethoden, allen Beteiligungen an Unternehmen und einer Übersicht aller Mitglieder der Geschäftsführung.

    Wenn du Geld sparen möchtest, solltest du dich mit unseren Steuerspartipps beschäftigen oder deinen Steuerberater in einem Gespräch damit konfrontieren. Dieser kann dir wiederum sicherlich weitere Tipps und Kniffe mit auf den Weg geben, um Geld zu sparen.

    Lege dir am besten eine gute Buchhaltungssoftware zu, mit der du deine Belege automatisch verwalten und digitalisieren kannst.

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