Nach § 14 Abs. 5 UStG ist hier eine "Rechnung" des Leistungsempfängers gemeint. In der Praxis sind dies meist Affiliate-Provisionen, bzw. Provisionsrechnungen, welche vom Leistungsempfänger für den Provisionsempfänger ausgestellt werden. Meist ist dies in der Praxis erheblich leichter, da der Leistungsempfänger einfacher feststellen kann, ob ein Geschäft erfolgreich vermittelt worden ist oder nicht. Wichtig hierbei sind neben den allgemeingültigen Pflichtangaben bei Rechnungen zudem noch die USt-ID des Empfängers der Gutschrift.
Vorsicht gilt beim Ausweis der Umsatzsteuer. Bitte klären Sie im Vorgang ab, ob der Gutschriftempfänger zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt ist. In der Praxis wird meist eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, welche die Steuernummer, die USt-ID und die Umsatzsteuerpflicht des Provisionsempfängers festhält.
Eine kaufmännische Gutschrift ist die alte Form der Stornorechnung. Früher wurden Gutschriften mit einem positiven Betrag (Überweisungsbetrag) versehen, um eine Stornierung bzw. Teilstornierung buchhalterisch fest zu halten. Mittlerweile ist hierfür eine Bezeichnung "Stornorechnung" Pflicht.
Hierbei wird der ursprünglich positive Rechnungsbetrag mit einem negativen Rechnungsbetrag auf der Stornorechnung annuliert. Diese Form der negierten Rechnungn wird abschließend an den Rechnungsempfänger versandt, welcher letztlich den negativien Betrag mit der ursprünglichen Rechnung gegen rechnet.
Im Nachgang kann eine neue korrekte Rechnung ausgestellt und an den Rechnungsempfänger weiter geleitet werden.
Bei einer Gutschrift im herkömmlichen Sinne wird der Rechnungsbetrag positiv ausgestellt (siehe Definition Gutschrift). Oft wird dies z.B. bei vertraglich vereinbarten Provisionszahlungen verwendet.
Wichtig hierbei:
Die üblichen Rechnungspflichtangaben müssen erfüllt werden
"Gutschrift" muss im Text genannt werden
Der Leistungsempfänger stellt die Gutschrift aus (z.B. durch vertragliche Vereinbarung)
Die Gutschrift enthält einen positiven Betrag
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Gutschrift zu verbuchen. Es kommt hierbei auf die Art des Leistungsgegenstandes an. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn vor der Gutschrifterstellung den Empfänger kontaktieren und Ihnen dieser schriftlich bestätigt, dass er umsatzsteuerberechtigt ist und im Nachgang folgendermaßen buchen:
SKR03: Abziehbare Vorsteuer an Konto bzw. Bank
1200 Bank an 8400 Erlöse 19%
SKR04: Abziehbare Vorsteuer an Konto bzw. Bank
1800 Bank an 4400 Erlöse 19%