Die EÜR 2021: Wir haben übersichtlich zusammengefasst, was du wissen musst, um zu entscheiden, ob du die EÜR selbst machst oder ob du einen Steuerberater hinzuziehen möchtest.
Du möchtest dich selbstständig machen und ein Einzelunternehmen gründen. Doch was solltest du vor der Gründung bedenken und wie funktioniert eine Gründung an sich eigentlich genau?
In folgendem Beitrag stellen wir dir einen Fahrplan zur Gründung deines Einzelunternehmens.
Zu aller erst klären wir wichtige Grundlagen rund ums Thema Einzelunternehmen gründen. Wir starten mit der Definition.
Grob gesagt, ist ein Einzelunternehmen jedes Unternehmen, das von einer einzelnen Person gegründet wird.
Dies sind Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, nämlich
Gehörst du zu einer dieser Personengruppen, so gründest du beim Schritt in die Selbstständigkeit automatisch ein Einzelunternehmen.
Auch gewerbetreibende Kaufleute, die ihr Unternehmen durch einen Notar ins Handelsregister eintragen lassen, gründen damit ein Einzelunternehmen.
Gut zu wissen: Die Eintragung ins Handelsregister ist für Kleingewerbetreibende ebenfalls freiwillig möglich.
Dein erster Wohnsitz muss als Einzelunternehmer in Deutschland sein.
Wenn du Einzelunternehmer bist bedeutet dies, dass du zu 100 Prozent Anteil am Unternehmen hast. Du bist somit alleiniger Inhaber und Verantwortlicher deines Unternehmens.
Bestimmt fragst du dich nun, ob es erlaubt ist Mitarbeiter einzustellen? Die Antwort lautet „Ja“.
Du kannst schon ab der Gründung oder erst später Mitarbeiter einstellen und ein Team bilden. Allerdings bleibst immer du der alleinige Inhaber. Mit der Einzelunternehmer-Rechtsform kannst du keinen Geschäftspartner an deiner Seite haben.
Kommen wir nun zur Rechtsform des Einzelunternehmens.
Ein Einzelunternehmen ist eine eigenständige Rechtsform.
Es wird hierbei als Rechtsform klar abgegrenzt von der Ein-Personen-GmbH oder der Ein-Personen-UG. Diese werden als Ein-Personen-Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Gut zu wissen: Ein Einzelunternehmen kann in eine GmbH umgewandelt werden. Aus dem Einzelunternehmen eine GmbH zu machen, hängt auch mit der Haftung zusammen.
Wie sieht es also mit der Haftung im Einzelunternehmen aus?
Als Einzelunternehmer haftest du uneingeschränkt mit deinem eigenen Geschäfts- und auch Privatvermögen, bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen.
Eine GmbH oder UG dagegen ist eine Rechtsform mit beschränkter Haftung.
Es ist also immer von Vorteil sich im Vornherein Gedanken zu machen, wie groß deine unternehmerischen Risiken sind, sollte es mal zu finanziellen Schulden oder zu Schadensfällen kommen.
Folgende Fragen solltest du dir hierbei am besten vor deiner Gründung stellen:
Zusätzlich empfehlen wir dir dein Unternehmen mit weitergehenden Versicherungen vor Risiken abzusichern. So bist du im Schadensfall, zumindest finanziell, auf der sicheren Seite.
Mit den Steuern sieht es wie folgt aus.
Als Einzelunternehmer generierst du Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb oder deiner freiberuflichen Tätigkeit.
Die folgenden steuerlichen Abgaben fallen für jeden Einzelunternehmer an und müssen daher vom Verdienst abgeführt werden:
Falls du als Freiberufler arbeitest, entfällt für dich die Gewerbesteuer.
Hinweis: Als Freiberufler zählst du laut § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn du selbstständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten ausübst. Darunter fallen zum Beispiel auch selbstständige Ärzte, Dolmetscher, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Architekten oder Notare, um nur ein paar zu nennen.
Sollte es zu Steuerschulden kommen, musst du diese als Inhaber des Einzelunternehmens mit deinem eigenen Vermögen begleichen.
Nun, da wir alle “trockenen” Themen zu Anfang abgehandelt haben, und du über die wichtigsten Rahmenbedingungen bezüglich “Einzelunternehmen gründen” Bescheid weißt, gehen wir über zur Phase der eigentlichen Gründung.
Du fragst dich, ob du für die Gründung deines Einzelunternehmens ein hohes Startkapital brauchst? Hier lautet die Antwort „Nein“.
Es gibt kein festgelegtes Startkapital, welches du vorweisen und einbringen musst. Damit ist die Gründung an sich günstig, abgesehen natürlich von sonstigen anfallenden Kosten. Wie viel Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag kosten, haben wir dir weiter unten aufgeführt (siehe “Einzelunternehmen Gründen - Gesamtkosten”).
Trotzdem ist es von Vorteil, wenn du nicht ganz ohne finanziellen Puffer, der besonders in der Aufbauphase hilfreich ist, an den Start gehst.
Bei der Namensgebung gibt es die folgenden Punkte zu berücksichtigen.
Die Namensgebung wird beeinflusst von der Form deines Einzelunternehmens. Es spielt also eine Rolle, ob du als Freiberufler arbeitest, es sich um ein Kleingewerbe oder ein Kaufmännisches Gewerbe handelt.
Dies ist belangreich, da es bei der Namensgebung darauf ankommt, ob es eine Eintragung ins Handelsregister gab oder geben soll.
Schauen wir uns also die verschiedenen Fälle konkret an.
Wenn du mit deinem Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen bist, muss aus deiner Unternehmensbezeichnung klar ersichtlich sein, dass du Inhaber bist.
Es ist nicht gesetzlich verpflichtend, jedoch empfehlenswert seinen ganzen Vor- und Nachnamen für die Namenwahl zu benutzen.
Der Name darf von dir ergänzt werden, entweder um eine Branchenbezeichnung oder einen Phantasienamen, soweit sie nicht irreführend sind.
So kann deine Bezeichnung „Frederik Mustermann“, „Frederik Mustermann, Frisör“ oder „Frederik Mustermann, Föhnwelle“ sein.
Beachte: Du bist dazu verpflichtet, in offiziellen Schreiben wie dem Impressum, bei Rechnungen und im Briefverkehr, deinen vollen Vor- und Nachnamen, sowie eine Adresse anzugeben.
Benennst du dein Einzelunternehmen als Freiberufler, so sind die Voraussetzungen ähnlich, wie beim Kleingewerbe.
Als Freiberufler genügt es aber, deinen Nachnamen anzugeben. Der Vorname ist nicht zwingend notwendig.
Aus der Namensgebung muss aber ersichtlich sein, welche Tätigkeit du ausübst. Das ist wichtig, damit das Finanzamt nicht auf die Idee kommt deinen Freiberufler-Status anzuzweifeln und Gewerbesteuer von dir zu verlangen.
Beispiele hierfür wären „Steuerberaterin Schmitt“, „Tierarzt Dr. Löwe“, oder „Journalist Michael Mustername“.
Da du ein Kaufmännisches Gewerbe ins Handelsregister eintragen musst, hast du bei der Namenswahl weniger Vorschriften.
Du kannst entscheiden, ob du einen Phantasie- Branchen-, Sach-, deinen Personennamen, oder eine Mischung daraus wählst.
Verpflichtend ist allerdings, die Kürzel e.Kfr., e.Kfm. oder e.K. an die Bezeichnung hinzuzufügen.
Zulässig sind Beispiele wie „Frederike Freifuchs e.Kfr.“, „Bettis Haarsalon e.Kfr.“, „Wellenreiter Müller e.K.“.
Beachte: Deine Namensgebung muss in deinem Impressum enthalten sein.
Nun, da du einen passenden Namen für dein Einzelunternehmen gewählt hast, geht es an die Gründung selbst. Die Gründung ist vergleichsweise einfach.
Die Gründung besteht idealerweise aus den folgenden Schritten:
Dein Geschäftskonto muss nicht zwingend als erstes eröffnet werden, macht logistisch und logisch jedoch Sinn.
Wenn du dein Einzelunternehmen bei den erforderlichen Ämtern eintragen lässt, musst du normalerweise auch deine Kontodaten angeben.
Auch später für das Ausstellen und Schreiben deiner Rechnungen, benötigst du natürlich ein Geschäftskonto.
In manchen Branchen braucht es spezielle Genehmigungen die du einholen musst, um dich selbstständig zu machen.
Willst du beispielsweise als Zimmerer ein Einzelunternehmen gründen, brauchst du den Meisterbrief, als Nachweis deiner erlernten Kenntnisse.
Hole dir also die nötigen Genehmigungen und Beglaubigungen ein, bevor du deine Selbstständigkeit anmeldest.
Damit die Gründung rechtswirksam ist, musst du dein Gewerbe meistens bei den folgenden drei Ämtern anmelden:
Wir zeigen dir auf, wo du dich wie, je nach Einzelunternehmens-Fall anmelden musst. Fangen wir also mit der Anmeldung beim Gewerbeamt an.
Zur Anmeldung des Kleingewerbes, füllst du beim Gewerbeamt den Gewerbeschein aus, was normalerweise etwa zwischen 30 bis 50 Euro kostet.
Die genauen Kosten können je nach Gewerbeamt unterschiedlich ausfallen. Heutzutage kannst du die Anmeldung meist auch online erledigen, was dir diesen Schritt zusätzlich vereinfacht.
Als Kaufmann ist zur Anmeldung beim Gewerbeamt, zusätzlich eine Eintragung ins Handelsregister notwendig.
Dabei musst du die Kosten für den Notar selbst übernehmen. Diese betragen in etwa um die 150 Euro.
Als Freiberufler, wie beispielsweise Heilpraktiker, Journalist oder Künstler und auch als Land- und Forstwirt, musst du dich nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern lediglich das Finanzamt informieren.
Die Anmeldung zum Freiberufler ist kostenfrei.
Wie oben erwähnt, genügt es, wenn du als Freiberufler das Finanzamt durch ein formloses Schreiben über deinen Beschluss informierst und deine Steuernummer anforderst.
Hast du dein Gewerbe als Nicht-Freiberufler beim Gewerbeamt angemeldet, dann werden deine Daten automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Das Finanzamt sendet dir im nächsten Schritt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.
Das Ausfüllen dieses Bogens ist ein wenig aufwändiger. Hier musst du unter anderem Fragen zu Vorauszahlungen, Gewinnermittlung und zur Kleinunternehmerregelung beantworten.
Wir beschreiben dir diese drei Bereiche nochmal etwas detailreicher.
In dieser Sektion des Bogens geht es darum, dass das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen bezüglich der Gewerbe- und Einkommenssteuer berechnen kann. Dazu musst du hier Angaben zu deinen geplanten Umsätzen machen.
Diese Umsätze beziehen sich auf das Gründungsjahr und das darauffolgende Jahr.
Es ist ebenfalls möglich, dass du die geplanten Umsätze nachreichst, falls du zum momentanen Zeitpunkt dazu noch keine Angaben machen kannst.
In diesem Teil entscheidest du dich, wie du deinen Gewinn ermitteln möchtest. Du legst fest, ob du dies durch Bilanzierung, also doppelte Buchführung, oder durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, also die einfache Buchführung machst.
Beachte: Als Kaufmann oder Kauffrau bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet, wohingegen das für Kleingewerbetreibende und Freiberufler nicht zutrifft.
Bei Fragen zur Kleinunternehmerregelung wird im Bogen erfasst, ob du als Kleinunternehmer giltst und somit keine Umsatzsteuer abführen musst.
Dies ist möglich, wenn du mit deinem Gewerbe nur geringe Umsätze erzielst. Dann kannst du auf die Abführung von Umsatzsteuern verzichten, darfst diese aber in deinen Rechnungen auch nicht ausweisen.
Damit du als Kleinunternehmererfasst werden kannst, liegt die Umsatzgrenze im Gründungsjahr bei 22.000 Euro und im darauffolgenden Jahr bei von 50.000 Euro.
Hast du den Bogen schließlich vollständig ausgefüllt, schickst du ihn zu Finanzamt, wo er geprüft wird. War die Prüfung erfolgreich, so erhältst du eine Bestätigung und ebenfalls deine Steuernummer.
Lass dich also nicht von dem Umfang des Bogens zur steuerlichen Erfassung entmutigen, im Endeffekt ist es hauptsächlich nur ein wenig bürokratischer Aufwand.
Nachdem du jetzt dein Einzelunternehmen auf dem Papier gegründet hast, steht dir nur noch eine Anmeldung bei der, für deine Branche zuständigen, Berufsgenossenschaft bevor.
Zu dieser Anmeldung bist du verpflichtet, da die Berufsgenossenschaft der Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte ist.
Die Berufsgenossenschaft ist quasi für die Gesundheit in deinem Einzelunternehmen zuständig mit der Aufgabe Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren beispielsweise durch spezielle Schulungen zu reduzieren.
Hast du nun all die genannten Schritte durchlaufen, so hast du die Gründung deines Einzelunternehmens erfolgreich abgeschlossen.
Zur Übersicht, listen wir dir die Gründungskosten deines Einzelunternehmens nochmal auf. Beachte, dass dies ungefähre Zahlen sind, da sie je nach Branche variieren können und auch zum Beispiel die Kosten beim Gewerbeamt je nach Stadt unterschiedlich ausfallen.
Die Gründungskosten beinhalten:
Willst du dein Gewerbe beispielsweise beim Gewerbeamt Augsburg anmelden, so musst du mit Kosten zwischen 35 Euro (Gewerbeanmeldung natürliche Person) und 50 Euro (Gewerbeanmeldung juristische Person) rechnen.
Bei den Kosten für die Eintragung ins Handelsregister kannst du mit etwa 150 Euro rechnen.
Willst du dein Einzelunternehmen zum Beispiel bei der IHK Schwaben ins Handelsregister eintragen lassen, so belaufen sich die Kosten für das Gericht, den Notar und die Kostenpauschale für die Veröffentlichung auf der zentralen, elektronischen Plattform, auf 120 Euro bis 200 Euro.
So belaufen sich die Kosten für die Gründung deines Einzelunternehmens auf 50 Euro bis 250 Euro, je nachdem ob du dich ins Handelsregister einträgst oder nicht.
Sich für ein Einzelunternehmen bei der Gründung zu entscheiden hat viele Vor- und auch ein paar Nachteile. Hier haben wir sie dir nochmal aufgelistet.
Vorteile:
Nachteile:
Nachdem wir die Gründung des Einzelunternehmens einmal Schritt für Schritt durchgegangen sind, hoffen wir, dass wir dir Antworten auf deine Fragen geben konnten.
Es ist kein Wunder, dass die Rechtsform des Einzelunternehmens als Schritt in die Selbstständigkeit so beliebt ist.
Möchte man sich als Einzelperson selbstständig machen, kann dies ohne hohes Startkapital, ohne die nötige Zustimmung eines Geschäftspartners und zudem unkompliziert umgesetzt werden.
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