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Kein Unternehmer kommt daran vorbei: am Ende des Geschäftsjahres muss der Gewinn ermittelt werden, um die Einkommensteuer abzuführen. Dafür gibt es verschiedene Methoden, die sich nach der Rechtsform deines Unternehmens richtet – eine davon ist die Einnahmen- und Überschussrechnung.
Wir haben dir die wichtigsten Fakts zusammengestellt – wer damit seinen Gewinn ermitteln darf, wie sie funktioniert und was du dabei beachten musst.
Aktuelles:
Die Grundsätze der EÜR haben sich nicht großartig geändert. Dennoch möchten wir dich stets auf dem aktuellen Stand halten. Wie du deine EÜR 2021 oder schon 2022 selbst machen kannst, erfährst du in unserem gesonderten Artikel zum Thema. --> hier entlang!
Die Einnahmen- und Überschussrechnung hat verschiedene Namen. Die Einen nennen sie abgekürzt einfach EÜR, die anderen 4/3-Rechnung – das kommt von der Gesetzesgrundlage im § 4 Abs. 3 im Einkommensteuergesetz.
Die EÜR ist eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, um die Höhe der Einkommensteuer festzusetzen. Sie soll kleinen Betrieben die Berechnung erleichtern. Darum werden die Ausgaben und Einnahmen des Unternehmens einfach gegengerechnet.
Das heißt:
Was wir vorwegnehmen können: eine Bilanz darf jeder machen und beim Finanzamt einreichen, eine EÜR nicht. Wer eigentlich eine EÜR anwenden darf, stattdessen aber eine Bilanz erstellt, ist sogar verpflichtet, die Bilanz vorzulegen – auch im Rahmen der Steuererklärung.
Damit du dir nicht mehr Arbeit machst, als notwendig, haben wir genau aufgestellt, wer eine EÜR machen darf:
Alle anderen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen eine Bilanz erstellen, um die Besteuerung zu ermitteln.
Man spricht bei der EÜR vom Zufluss- und Abflussprinzip. Übersetzt heißt das: die Beträge, die auf dein Konto oder in deine Kasse eingegangen sind, gelten als Zuflüsse – Betriebseinnahmen.
Alles, was du überweist oder bar bezahlt hast, gelten als Abflüsse – Betriebsausgaben. Hier ein paar Beispiele, was darunter fällt:
Abnutzbare Anlagegüter wie ein Geschäftswagen oder ein Computer müssen bei der EÜR in einer Übersicht zusammengefasst werden, die die Abschreibungen auflistet – mit Anschaffungsdatum, Kaufpreis, Abschreibungsdauer und in Anspruch genommene Beträge der AfA (Absetzung für Abnutzung).
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